Durch einen Bankdepotwechsel und dem Fälligwerden übernommener Wertpapiere wurde auf der Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage zuviel Kapitalertragsteuer über das Abgeltungsverfahren abgeführt. Auf Seite 31(4) der Steuertipps heißt es so schön, dass dies über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden kann.
Leider konnte ich in der SteuerSparErklärung 2010 keine Hinweise finden, wie dies geschehen kann. Zwar kann ich bei den einzelnen Kapitalerträgen unter Ersatzbemessungsgrundlage den Betrag angeben und bei Eingabe von Null bei den Kapitalerträgen wird dies auch in der Rechnung berücksichtigt; es kommt aber der Prüfhinweis, dass die Kapitalertragssteuer zu hoch (maximal 25 % Abgeltungssteuer) ist.
Bitte um Hinweise.
Vielen Dank.
H.H.