Ersatzbemessungsgrundlage

  • Durch einen Bankdepotwechsel und dem Fälligwerden übernommener Wertpapiere wurde auf der Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage zuviel Kapitalertragsteuer über das Abgeltungsverfahren abgeführt. Auf Seite 31(4) der Steuertipps heißt es so schön, dass dies über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden kann.

    Leider konnte ich in der SteuerSparErklärung 2010 keine Hinweise finden, wie dies geschehen kann. Zwar kann ich bei den einzelnen Kapitalerträgen unter Ersatzbemessungsgrundlage den Betrag angeben und bei Eingabe von Null bei den Kapitalerträgen wird dies auch in der Rechnung berücksichtigt; es kommt aber der Prüfhinweis, dass die Kapitalertragssteuer zu hoch (maximal 25 % Abgeltungssteuer) ist.

    Bitte um Hinweise.

    Vielen Dank.

    H.H.

  • Hallo,

    Ihre Bescheinigung sollte wie folgt aussehen (vereinfacht/beispielhaft):

    Zeile 7: 1000 Euro
    Zeile 11: 1000 Euro
    Zeile 49: 250 Euro
    Zeile 50: 13,75 Euro

    Wenn Ihre Bescheinigung dem Aufbau entspricht, wählen Sie bei Art der Bescheinigung "Steuerbescheinigung für Kapitalerträge" und erfassen Sie einfach alle Werte Ihrer Bescheinigung. Am unteren Rand der Eingabe finden Sie das Feld "Ich möchte Beträge dieser Bescheinigung korrigieren". Markieren Sie das Feld. In den Dialogen darunter können Sie Ihre Werte selbst ermitteln.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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