Halbeinkünfteverfahren

  • Hallo,
    meines Wissens wurde das Halbeinkünfteverfahren ("HEV") zum 01.01.2009 mit Einführungd der pauschalen Quellenbesteuerung abgeschafft. Im Steuersparprogramm wird bei der Erfassung der "Privaten Veräußerungsgeschäfte" die Auswahl des HEV angeboten. Ist das richtig? Für welche Fälle gilt das dann?


    Freundliche Grüße
    Marcus Antonius

  • Vereinfacht ausgedrückt gilt dies noch in allen Fällen, in denen die Wertpapiere vor dem 1.1.2009 angeschafft worden sind und innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr wieder veräußert wurden. In diesen Fällen greift noch das Halbeinkünfteverfahren.


    Beste Grüße
    Christian Merker
    Softwareentwicklung

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