Hallo,
meines Wissens wurde das Halbeinkünfteverfahren ("HEV") zum 01.01.2009 mit Einführungd der pauschalen Quellenbesteuerung abgeschafft. Im Steuersparprogramm wird bei der Erfassung der "Privaten Veräußerungsgeschäfte" die Auswahl des HEV angeboten. Ist das richtig? Für welche Fälle gilt das dann?
Freundliche Grüße
Marcus Antonius