Problem beim Erfassen ausländischer Dividendenzahlung aus Beteiligung an einer Firma

  • Hallo,

    ich habe ein Problem bei der Erfassung einer Dividendenzahlung aus einer Beteiligung an einer ausländischen Firma (Polen in meinem Fall).

    Ich habe diese Kapitalerträge unter Einkünfte: Zinsen, Renten, etc /Übersicht der Kapitalerträge angelegt.

    Erstes Problem: Welcher Bescheidtyp ist es? Ich habe eine formlose Mitteilung über die Höhe der Dividendenzahlung und die bereits gezahlten (Quellen)-Steuern an den ausländischen Staat vorliegen.

    Zweites Problem: Es wird in diesem Dialog nicht gefragt ob es ausländische oder inländische Erträge sind. Die Frage, wie in früheren Versionen, nach dem Land fehlt.

    Meine Notlösung: Ich habe Feststellungsbescheid gewählt und erfasse die Kapitalerträge in Zeile 32 und die auslänischen Steuern mit Zeile 52 "Angerechnete ausländische Steuer".

    Dies führt zum dritten Problem:

    In der Anlage KAP tauchen die ausländischen Dividenden in Zeile 32 unter Erträge aus Beteiligungen -mit inländischem Steuerabzug. Da gehören Sie meiner Meinung nicht hin. In der Anlage AUS erfolgt jedoch kein Eintrag, ich hätte ihn unter Zeile 10 "Anzurechende ausländische Steuern vermutet. Auch das es Einkünfte aus Polen gibt wird in Zeile 4 nicht angezeigt. In Klick auf Zeile 4 schickt mich zum Dialog Steuervorauszahlungen, was ich nicht nachvollziehen kann.

    Auch das Berechnungsergebnis verändert sich, als wenn ich auf den ausländische Dividendenzahlung noch einmal 25% Abgeltungssteuer zahlen müsste.

    Mach eich etwas falsch, ist die Verlinkung falsch oder fehlt etwas in den Dialogen?

    Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

  • Hallo,

    die ausländischen Dividenden gehören in die Zeile 15, die Quellensteuer gehört in die Zeilen 52 bis 54 der Anlage KAP. In der Anlage AUS ist nichts einzutragen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung in der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags (die sog. "per-country-limitation" ist weggefallen).

    Sie müssten für die ausländischen Dividenden "Andere Bescheinigung" wählen, wenn Sie keine deutsche Steuerbescheinigung erhalten. Erfassen Sie dort in Zeile 15 Ihre Erträge. Zurzeit lässt sich bei dieser Bescheinigung noch keine ausländische Quellensteuer erfassen. Eine Erweiterung ist für nächste Woche geplant. Bis dahin können Sie sich behelfen, indem Sie eine weitere Bescheinigung anlegen, dort "Steuerbescheinigung für Kapitalerträge" auswählen und die Quellensteuer in den Zeilen 52 bis 54 erfassen.

    Die ausländischen Dividenden sind nach zu versteuern und deswegen fällt auch Abgeltungsteuer an. Aber natürlich gilt auch hier der Sparer-Pauschbetrag und die ausländische Quellensteuer ist wie in den Vorjahren anrechenbar.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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