Verrechnung von alten Verlusten

  • Ich habe einen größeren Verlustvortrag aus Wertpapierverkäufen, den ich mit aktuellen Gewinnen verrechnen will. In der Eingabe ist das ganz einfach, und in der Eingabemaske wird das auch alles verrechnet und der neue Verlustvortrag ausgewiesen.


    Aber weder in den Formularen noch in den Anlagen tauchen diese Werte wieder auf. Ich muss also eine Tabelle erstellen, um dem Finanzamt deutlich zu machen, was ich hier verrechnen will. Warum kann das Programm dies nicht? Es wird auch in einem Fenster ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche Anlage nicht erstellt wird.

  • Bei meiner Steuererklärung hat die Verrechnung mit den Altverlusten auch nicht geklappt.


    Das Finanzamt hat meine Gewinne aus 2009 nicht mit meinen Altverlusten verrechnet, sondern mit 25% versteuert.


    Im Programm unter Veräußerungsgeschäfte: Verlustverrechnung ist der verbleibende Verlust geringer als im Vorjahr, bei der Abrechnung vom Finanzamt ist er aber gleich geblieben.


    Aus welchem Formular hätte denn das Finanzamt ersehen sollen das ich eine Verrechnung mit den Altverlusten wünsche ?


    ich habs gefunden ,
    Zeile 59 in der Anlage KAP muß markiert sein.
    Das war bei mir der Fall, das Finanzamt hat aber trotzdem nichts verrechnet.
    Dann also Einspruch


    [size="1"][ 02. August 2010, 15:58: Beitrag editiert von: klamue ][/size]

  • Ja, was will ich dem Finanzamt mitteilen?


    Ich halte es für ausgesprochen sinnvoll, dass aus dem Programm eine Anlage erstellt wird, aus der die Einzelheiten der Verrechnung deitlich werden.


    Sie erstellen doch sonst auch für Kleinigkeiten solche Anlagen. Hier wäre das viel wichtiger, zumal bei den Finanzämtern die automatisierte Verarbeitung laut Pressemeldungen derzeit überhaupt nicht möglich ist.

  • Hallo,


    hier habe ich einen Mustereinspruch dazu hinterlegt.


    In der Steuerberechnung wird die Verrechnung der Altverluste dargestellt. Anlagen für das Finanzamt werden von der Steuer-Spar-Erklärung erstellt, wenn ein Sachverhalt näher erläutert werden muss. Hier ist es so, dass die Daten dem Finanzamt zum Teil schon bekannt sind oder im Formular abgebildet werden. Das Finanzamt muss also "nur noch" die Berechnung durchführen. Da die Berechnung rein rechtlich eindeutig ist, braucht das Finanzamt keine zusätzliche Anlage.

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