Hallo,
beim Durchlesen der neuen Abgeltungssteuer-Info´s, habe ich wiederholt gelesen, dass es möglich ist, Verlust-Verrechnungen auch mit anderen Einkünften zu verrechnen.
Konkretes Beispiel:
Ich habe aus den Jahren 2006 und 2007 Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften (Optionsscheine).
Kann ich diese Verlustvorträge mit Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 verrechnen?
Oder kann ich Verluste aus Kapitalgeschäften nur mit Gewinnen aus Kapitalgeschäften verrechnen?
mfg
schwarz