Probleme mit Kleingewerbe

  • Hallo zusammen,


    ich brüte im Moment an der Steuererklärung. In den vergangenen Jahren hatte ich damit auch nie Probleme, dank Steuertipps PC. Aber in diesem Jahr tun sich mir ungeahnte Schwierigkeiten auf. Vielleicht finde ich hier Hilfe.


    Der Fall gestaltet sich in Grundzügen so:


    Wir sind ein verheiratetes, zusammenveranlagtes Ehepaar (Er Kl.3, Sie Kl.5)


    Er hat ca 31000 Euro aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern, sie hat seit Februar 2008 ein umsatzsteuerbefreites Kleingewerbe, das einen Gewinn von 2728 Euro gemacht hat.


    Ich habe diesen Gewinn nun in "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" eingetragen und die 2008 geleisteten Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Kirchensteuer in Höhe von 452 Euro unter "Sonstige Kosten und Angaben - Steuervorauszahlungen".


    Das neu errechnete Ergebnis hat mich erschüttert: statt 149 Euro Erstattung (vor Eintragung des Kleingewerbes) soll ich nun 160 Euro nachzahlen. Kann das wirklich sein, oder habe ich hier irgendetwas falsch eingetragen?


    Hätte die Einkommen-/Kirchensteuer-Vorauszahlung nicht schon in der Steuertipps-Gewinnermittlung eingetragen werden müssen? Dort habe ich allerdings nichts passendes gefunden.


    Dies ist wahrscheinlich etwas umfangreich und strotzt vor Unwissenheit, aber vielleicht findet sich ja jemand, der sich besser auskennt...


    Sollten noch Informationen benötigt werden, fragt einfach danach.


    Mit freundlichen Grüßen


    Tobias

  • Ich bin nicht erstaunt, dass ich Steuern zahlen muss. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass für eine Tätigkeit, die gerade einmal 227,33 Euro im Monat (Einkommensteuervorauszahlung noch nicht eingerechnet) abwirft, 600 Euro an Steuern im Jahr kosten soll. Das kann doch nicht richtig sein, hätte meine Frau einen 400-Euro-Job, wäre der doch auch steuerfrei.

    [size="1"][ 10. Februar 2009, 18:47: Beitrag editiert von: tobiwobi ][/size]

  • Hallo,


    600 Euro Steuer auf 2728 Euro entsprechen ca. 22% Durchschnittsbelastung. Das klingt plausibel und ist nicht sehr hoch.


    Der Vergleich mit dem 400-Euro-Job hinkt. Denn der Arbeitgeber zahlt (in der Regel) 28% Sozialversicherung und 2% Pauschalsteuer auf den Arbeitslohn. Außerdem können keine Werbungskosten abgezogen werden. Zwar muss der Arbeitnehmer keine Abgaben zahlen. Im Endeffekt werden die Abgaben aber auf den Arbeitnehmer abgewälzt. Anders gesagt: Als Selbstständiger könnte man einen höheren Stundenlohn verlangen. Aber trotz allem kann ein 400-Euro-Job natürlich günstiger sein.

  • Das ist leider nicht die Antwort, die ich mir erhofft hatte, aber was soll man machen... Im Gegensatz zu Ihnen verfüge ich nunmal über keinerlei Fachwissen zum Thema Steuern, deswegen lasse ich mich hier gerne eines besseren belehren.


    Ist es denn richtig, dass die vorausgezahlte Einkommens- und Kirchensteuer nicht in die Gewinnermittlung einfließen lassen darf? Die Steuervorauszahlung mindert doch den Gewinn, müsste das dann nicht unter Betriebsausgaben fallen?


    Merkwürdig finde ich auch, dass das Finanzamt die Steuervorauszahlung aufgrund einer höheren Gewinnprognose berechnet hat und trotzdem bei einem niedrigeren Gewinn eine Nachzahlung herauskommen soll.


    Sorry für meine Unwissenheit, aber ich denke, hier sind meine Fragen genau am richtigen Ort! :)

    [size="1"][ 10. Februar 2009, 22:30: Beitrag editiert von: tobiwobi ][/size]

  • Einkommensteuervorauszahlungen gehören nicht in die Gewinnermittlung und mindern auch nicht den Gewinn. Schauen Sie mal bitte im SteuerKompass nach, Bereich "Gewinneinkünfte/Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben/ABC der Betriebsausgaben/Steuern und Steuerzinsen".


    Die Einkommensteuervorauszahlungen hängen nicht nur vom Gewinn der selbstständigen Tätigkeit ab. Für Vorauszahlungen müssten Sie einen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, aus dem die Berechnung hervorgeht. Es gibt hierzu im SteuerKompass auch einige Erläuterungen, Bereich "Die Einkommensteuererklärung/Einkommensteuer-Vorauszahlungen".

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