Verlustverrechnung

  • Zum 31.12.2007 ist vom FA ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften von 5000 EUR festgestellt worden.
    Im Jahr 2008 betrug der Verlust aus Veräußerungs-geschäften 1000 EUR.
    1)In der Verlustverrechnung der Steuersparerkl. 2009 wird nach dem "Verlustrücktrag aus 2009" gefragt.
    Was ist hier einzutragen?
    2)Außerdem wird gefragt, ob nicht ausgeglichene Verluste rückgetragen sollen
    a) ohne Beschränkung
    b) beschränkt auf ..
    c) gar nicht.
    Ich nehme an, a ist richtig?

  • Hallo,


    1) Da in 2008 schon ein Verlust besteht, kann man aus 2009 nichts nach 2008 zurücktragen. Sie brauchen hier nichts zu erfassen.
    2) Analog zu 1: Wenn zum 31.12.2007 ein Verlust festgestellt wurde, kann aus 2008 kein Verlust mehr zurück getragen werden. Also geht nur der Verlustvortrag. c) ist richtig.

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