Klein Beträge für Hilfe Absetzen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir bei einer Sache unsicher. Sagen wir mal, jemand hilft mir bei einem vom finanzamt beruflich anerkannten Umzug. Ich lasse mir von einem Freund beim Möbel schleppen helfen, gebe ihm 40 Euro am Ende.


    1. Darf ich das einfach so?


    2. Ab wieviel Geld muss ich das offiziell über MiniJob oder sonst etwas machen? Gibt es da Grenzen?


    3. Kann ich das Geld dann unter Betriebsausgaben (wie die anderen Kosten des beruflichen Umzugs auch) anrechnen? Bzw. was muss erfüllt sein um es bei den Betriebsausgaben anrechnen zu können?


    (Edit: Ich bin selbständiger Freiberufler)


    Schöne Grüße!

    [size="1"][ 03. September 2009, 21:15: Beitrag editiert von: Manni79 ][/size]

  • Vielen Dank, leider finde ich zu meinen Fragen keine Antwort, oder ich suche nach den falschen Begriffen.


    Hat jemand einen konkreten Link, oder doch konkrete Antworten?

  • 1. ja


    2. eigentlich ist das Problem eher, ab wann der Empfänger die Einnahme versteuern muss. Minijob o.ä. kommt in diesem Fall unabhängig von der Höhe nicht in Frage, da es sich ja um keine nichtselbständige Beschäfitgung handelt. Solche gelegentlichen Einnahmen regelt §22 Abs. 3 EStG. Diese bleiben bis EUR 256,00 steuerfrei.


    Von der Ausgabenseite ist die Sache einfacher: Geld geben, quittieren lassen und die Versteuerung dem Empfänger überlassen.


    3. ja; die Voraussetzungen sind die Üblichen: Es muss ein steuerlich korrekter Beleg vorliegen und die Ausgabe muss beruflich veranlasst sein.

  • Vielen Dank schonmal bis hier hin. Aber dann habe ich die nächste offene Frage.


    Quote

    Zitat:Original erstellt von Sideboard:

    3. ja; die Voraussetzungen sind die Üblichen: Es muss ein steuerlich korrekter Beleg vorliegen und die Ausgabe muss beruflich veranlasst sein.

    Jemand machte mich darauf aufmerksam, dass es Komplikationen geben kann, wenn wenn man sich für versprochenes Geld beim Umzug oder Renovierung helfen lässt und dann ein Unfall passiert? Welche KV haftet? Muss der Geldgeber dann dafür einspringen?

    [size="1"][ 07. September 2009, 19:12: Beitrag editiert von: Manni79 ][/size]

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