Bei einem festverzinslichen Papier mit einer Verzinsung von 8 % liegt z. B der Kaufkurs bei 107,00. Bei der Einlösung bei Fälligkeit zu 100 % entsteht somit ein Rückzahlungsverlust von € 7,00.
Kann ich diesen Rückzahlungsverlust von meinen
positiven Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen, oder geht nur eine Verrechnung mit Kursgewinnen.
Rückzahlungsverlust bei festverzinslichen Wertpapieren
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Der Verkauf des WP ist ein privates Veräußerungsgeschäft und somit werden evtl. Differenzen zum Kaufpreis nach §23 EStG versteuert. Eine Anrechnung bei den positiven Kapitaleinkünften scheidet somit aus.
gruß
Sideboard -
Dann solltet ihr auch mal die Infos auf http://www.festverzinsliche-wertpapiere.biz beachten.
Ist in meinen Augen einfach der beste Blog zum Thema.Grüße
[size="1"][ 12. Juni 2012, 01:15: Beitrag editiert von: Martin_F ][/size]
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