Rückzahlungsverlust bei festverzinslichen Wertpapieren

  • Bei einem festverzinslichen Papier mit einer Verzinsung von 8 % liegt z. B der Kaufkurs bei 107,00. Bei der Einlösung bei Fälligkeit zu 100 % entsteht somit ein Rückzahlungsverlust von € 7,00.
    Kann ich diesen Rückzahlungsverlust von meinen
    positiven Einkünften aus Kapitalvermögen abziehen, oder geht nur eine Verrechnung mit Kursgewinnen.

  • Der Verkauf des WP ist ein privates Veräußerungsgeschäft und somit werden evtl. Differenzen zum Kaufpreis nach §23 EStG versteuert. Eine Anrechnung bei den positiven Kapitaleinkünften scheidet somit aus.


    gruß
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