Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen als Außergewöhliche Belastung an Kinder von der ich betroffen bin:
1)
Kindermutter verklagt nicht den Erzeuger (der hat kein Geld), sondern dessen Mutter.
2)
Gegen die Mutter wird ein rechtskräftiger Titel erwirkt und sie wird verurteilt, für den rückständigen und laufenden Unterhalt aufzukommen.
3)
Dies ist Fakt !
4)
Frage:
Für die zurückliegenden 2 Jahre konnten die Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden; nunmehr, so teilte das Finanzamt mit, ist das nicht "mehr" möglich.
Ist das wirklich so oder hatte das FA bisher nicht richtig durchgeblickt?
Ich bitte um Hilfe!!!
Danke
Rudolf Krämer