Nachdem der Steuerbescheid endlich erledigt ist, habe ich mich mal dem Bescheid zum verbleibenden Verlustvortrag per 31.12.08 gewidmet.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man diese Alt-Verluste bis 2013 mit Neu-Gewinnen (nur Veräußerungsgewinne) in der Veranlagung verrechnen (damit ist das soch ein Fall für die SSE).
Wie darf ich mir das vorstellen? Angenommen, ich hätte 2009 einen Neu-Veräußerungsgewinn in gleicher Höhe, wie der festgestellte Verlust: Dann habe ich doch darauf schon AgSt gezahlt. Bekomme ich dann in der Veranlagung die auf diesen Gewinn die gezahlten AgSt+Soli zurück?
Was wäre, wenn der Neu-Gewinn bereits mit Neu-Verlusten verrechnet wurde und keine AgSt gezahlt wurde?
Ich habe in der Prognose-2009 etwas damit rumgespielt, bin aber noch nicht klargekommen, außerdem habe ich auch den Eindruck, daß einige Erklärungstexte noch nicht an die AgSt angepaßt wurden, z.B.:
„Die Anlage SO ist aber immer dann abzugeben, wenn der Gesamtgewinn (incl. des steuerfreien Teils) € 600,- oder mehr beträgt, auch wenn der zu versteuernde Gewinn unter der Freigrenze liegt!“
Das galt doch nur bis 2008?
Vielen Dank