Verrechnung Alt-Verluste

  • Nachdem der Steuerbescheid endlich erledigt ist, habe ich mich mal dem Bescheid zum verbleibenden Verlustvortrag per 31.12.08 gewidmet.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, kann man diese Alt-Verluste bis 2013 mit Neu-Gewinnen (nur Veräußerungsgewinne) in der Veranlagung verrechnen (damit ist das soch ein Fall für die SSE).

    Wie darf ich mir das vorstellen? Angenommen, ich hätte 2009 einen Neu-Veräußerungsgewinn in gleicher Höhe, wie der festgestellte Verlust: Dann habe ich doch darauf schon AgSt gezahlt. Bekomme ich dann in der Veranlagung die auf diesen Gewinn die gezahlten AgSt+Soli zurück?
    Was wäre, wenn der Neu-Gewinn bereits mit Neu-Verlusten verrechnet wurde und keine AgSt gezahlt wurde?
    Ich habe in der Prognose-2009 etwas damit rumgespielt, bin aber noch nicht klargekommen, außerdem habe ich auch den Eindruck, daß einige Erklärungstexte noch nicht an die AgSt angepaßt wurden, z.B.:
    „Die Anlage SO ist aber immer dann abzugeben, wenn der Gesamtgewinn (incl. des steuerfreien Teils) € 600,- oder mehr beträgt, auch wenn der zu versteuernde Gewinn unter der Freigrenze liegt!“
    Das galt doch nur bis 2008?

    Vielen Dank

  • Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt halbwegs richtig verstanden und mache mir die Antwort mal einfach:

    Sofern die Voraussetzungen für eine Verrechnung vorliegen, werden die bereits einbehaltenen Steuerbeträge auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Somit ja, bereits gezahlte Steuerbeträge werden wieder erstattet.

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