Wechsel von Kleinunternehmer auf USt-Pflicht

  • Folgender Sachverhalt: Ab 2008 besteht USt-Pflicht. Nun gehen zu Beginn des Jahres noch Zahlungen für Rechnungen aus 2007 ein (Ust-frei).

    In der Anlage EÜR müßten nun sowohl in der Zeile 7 als auch in der Zeile 10 Werte erfasst werden. Das Programm kennt anscheinend aber nur "entweder/oder".

    Wie können die Umsätze in der Anlage EÜR korrekt eingegeben werden?

    gruß
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  • Rechnerisch darf es doch aber nur einmal erscheinen, weil sonst die Betriebseinnahmen zu hoch sind.

    Da ab 2008 Umsatzsteuerpflicht besteht, würde ich alle umsatzsteuerfreien Einnahmen (egal aus welchem Grund) in Zeile 11 eintragen.

    Ansonsten hilft wohl nur händisches Trennen der Beträge.

  • pensch: Was meist Du mit "rechnerisch nur einmal erscheinen??" Es werden doch nur die Umsätze erfaßt, die 2008 zugeflossen sind. Diese müssen aber aufgrund der unterschiedlichen USt-Behandlung in Zeile 7 und 10 aufgeteilt werden.

    Den Vorschlag, alles in Zeile 11 (ich vermute mal, Du meinst Zeile 10) zu erfassen, gibt nur wieder unnötige Rückfragen bei der Verifizierung mit der Umsatzsteuererklärung und ist daher eher abzulehnen.

    gruß
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