Einspruch gegen Soli (SSE 2009) mittels Musterschreiben

  • Hallo zusammen,


    ich habe den "Rat" des Programms angenommen und gegen die Festlegung des Solidaritätszuschlags (nach Erhalt des Steuerbescheides für 2008) Einspruch eingelegt.
    Heute habe ich die Ablehnung des Einspruchs erhalten...mit folgendem Wortlaut:


    Wenn die dem Programm "beiliegenden" Musterschreiben schon "falsch" sind...wie richtig sind dann die Steuertipps usw. ?


    Lügt jetzt das Finanzamt, daß sich die Balken biegen, oder hab ich was versäumt ?


    Danke


    Hubert

  • Hallo,


    in der Version 14.07 enthält das Musterschreiben folgenden Satz:


    Quote

    Zitat:Ich verweise auf das beim Finanzgericht Niedersachsen anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 K 143/08 ...

    Wenn Ihr Musterschreiben etwas anderes enthielt: Welche Version haben Sie installiert?


    Wenn - wie ich vermute - Sie das o.g. Schreiben verwendet haben, hat sich das Finanzamt Ihr Schreiben nicht durchgelesen und nicht mitbekommen, dass es zum Soli ein neues Verfahren gibt. Vielleicht reicht ein einfacher Anruf beim Finanzamt mit dem Hinweis, dass ihre Antwort nicht zu Ihrem Einspruch passt.

  • Hallo,


    danke für die Info ...ich hab mal gecheckt und die Versionsinfo sagt: SSE v14.08 Build 14069


    Und im "alten" Einspruch stimmt das Aktenzeichen mit dem von Ihnen erwähnten überein.


    Da waren die "Kollegen" vom Finanzamt evtl. etwas "Freitags-müde" und haben sich den Einspruch wirklich gar nicht durchgelesen....


    Ich bedanke mich für die Info, werde den Einspruch damit nicht zurücknehmen und das Finanzamt gebührend informieren :cool:


    Schönes Wochenende !


    Hubert

  • Das bedeutet aber noch nicht, dass das Finanzamt dem Ruhen des Verfahrens entsprechen muss. Das Verfahren ist erst vor dem Finanzgericht, nicht vor dem Bundesfinanzhof anhängig.


    Ebenfalls schönes Wochenende!

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