Hallo zusammen,
ich habe den "Rat" des Programms angenommen und gegen die Festlegung des Solidaritätszuschlags (nach Erhalt des Steuerbescheides für 2008) Einspruch eingelegt.
Heute habe ich die Ablehnung des Einspruchs erhalten...mit folgendem Wortlaut:
QuoteDisplay MoreZitat:
Ihr Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet.
Verfassunsgrechtliche Bedenken gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags gemaß §1 des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 vom 23.06.1993 für Veranlagungszeiträume ab 2002 lassen sich aus der Rechtsprechung des BVerfG nicht ableiten.
Die Frage, ob die Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nur befristet erhoben werden darf, ist bereits (im verneinenden Sinn) durch die Rechtsprechung des BVerfG geklärt. Insofern wird darauf hingewiesen, daß das BVerfG das Musterverfahren unter dem Az. 2 BvR 1708/06 mit Beschluss vom 11.02.2008 nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Im Übrigen geht es bei dem beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren (Az. X R 51/06) nicht um die Recht- bzw. Verfassungsmäßigkeit des Soli (sondern um eine verfahrensrechtliche Problematik). Eine Zwangsruhe gem. §363 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung kommt deshalb nicht in Betracht.
Ich kann daher Ihrem Antrag (Einspruch) nicht entsprechen.
Wenn die dem Programm "beiliegenden" Musterschreiben schon "falsch" sind...wie richtig sind dann die Steuertipps usw. ?
Lügt jetzt das Finanzamt, daß sich die Balken biegen, oder hab ich was versäumt ?
Danke
Hubert