Abfindung, Fünftelregelung wie bzw. wo eintragen?

  • Guten Abend,

    ich habe in 2009 eine Abfindung erhalten.
    Diese möchte ich nach der Fünftelregelung in die Steuer Spar Erklärung 2010 eintragen.

    Jedoch finde ich keinen richtigen Platz dafür.

    Über einen Lösungsansatz würde ich mich freuen.

    Viele Grüße

  • Natürlich.

    Dadurch bin ich auch auf die Füntelregelung gestoßen.

    Ich habe in 2009 nicht nur eine Abfindung erhalten, sondern erhielt noch Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit.

    Die Abfindungssumme landet jedoch mit 100% bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und wird nicht geteilt.

  • Klicken Sie in der Symbolleiste auf den Ergebnis-Button und schauen Sie sich die Steuerberechnung genau an.

    Am Ende der Steuerberechnung bei der Ermittlung der Einkommensteuer können Sie erkennen wie die Fünftelregelung angewandt wird.

    Viele Grüße<br /><br />Florian Fischer<br />Softwareentwicklung

  • Die Abfindung muss in Zeile 10 "Entschädigung / Arbeitslohn für mehrere Jahre" eingetragen werden.

    Der Effekt der Fünftelregelung hängt aber sehr stark vom Verhältnis der Abfindung zu den sonstigen Einkünften im gleichen Jahr ab. Im Idealfall sollten diese auf "Null" gedrückt werden, um den maximalen Spareffekt zu erzielen.

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