In den Steuerspartipps heißt es unter "Private Fahrten":"Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass eine Sonderabschreibung gemäß § 7 g Abs. 1 EStG bei der Berechnung des Privatanteils außen vor bleibt. Sie wird also ausdrücklich nicht in die Gesamtkosten des Pkw einbezogen (BMF-Schreiben vom 21.1.2002, BStBl. 2002 I S. 148 Tz. 27)."
Das Steuersparprogramm 2009 (Business) berücksichtigt dies jedoch NICHT und nimmt bei der Berechnung des PKW-Privatanteils den abgezogenen Investitionsabzugbetrag voll in die Berechnung der Gesamtkosten mit Vorsteuerabzug auf.
Ich zahle also auf den abgezogenen Investitionsabzugsbetrag noch Umsatzsteuer!
Bitte Stellungnahme / Korrekturvorschlag.
Besten Dank, Bernie