• ich habe in 2008 einige Veräußerungs-Verluste (wer nicht) und möchte diese mit Veräußerungsgewinnen von 2007 verrechnen.
    Dazu habe ich eine Verlustverrechnung mit Begrenzungssummen angegeben. In den Steuerformularen sind dann aber diese Felder leer. (.. ich meine hier die Angaben im Mantelbogen Zeile 56 )
    Auch wenn ich ohne Begrenzung angebe, kommt als Ergebnis, ich wolle gar nichts zurücktragen.

    Mache ich hier was falsch ?

    [size="1"][ 10. März 2009, 10:45: Beitrag editiert von: schneidh ][/size]

  • Hallo,

    Verluste aus Spekulationsgeschäften können nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden. Deswegen wird die Verlustverrechnung von Spekulationsgeschäften nicht über den Mantelbogen gesteuert.

    Schauen Sie mal bitte in die Anlage SO, Zeile 61 und in der Steuer-Spar-Erklärung in den Bereich "Private Veräußerungsgeschäfte/Verlustverrechnung". Danach werden Verluste standardmässig in das Vorjahr zurück getragen. Sie können den Verlustrücktrag, nicht den Verlustvortrag, begrenzen. Wenn Sie nichts machen, passiert automatisch das, was Sie erreichen möchten.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • ich möchte hier nochmal etwas klarstellen. Ich will Veräußerungsverluste mit Veräußerungsgewinnen aus dem Vorjahr verrechnen.

    Nun gibt es in der SSE für diesen Fall eine doppelte Eingabe, die sich aber unterschiedlich verhält und ich kann auch den Sinn dieser doppelten Eingaben nicht erkennen.
    1) Einkünfte - private Veräußerungen - Verlustverrechnung.
    Hier wird abgefragt, wie ich nicht ausgeglichene Verluste aus 2008 verrechnen will.
    2) Sonderausgaben - Verlustabzug
    Hier wird wieder abgefragt, wie ich Verluste aus 2008 verrechnen will - identisch zu oben.

    Eingaben unter Nr.1 ergibt keinen Eintrag in Z56 Mantelbogen.
    Eingaben unter Nr.2 ergibt Eintrag in Z56 Mantelbogen.

    Wenn ich also nun Spekulationsverluste aus Investments verrechnen will, wo soll ich diese Verrechnung dann eintragen ?

  • leider ist ja meine Frage hiermit nicht beantwortet. Im übrigen empfehle ich auch Ihren Hotline MAs das Studium der oben angeführten Stellen, denn diese haben mich ja erst auf die falsche Fährte gebracht.

    Eine freundliche Antwort, dass die Eingaben bei (1) einen Eintrag im Formular SO,
    die Eingabe bei (2) aber einen Eintrag im Mantelbogen ergibt und dass es sich hier um unterschiedliche Verluste handelt, hätte ich jetzt von Ihrem freundlichen Service erwartet !

  • In diesem Zusammenhang würde ich noch eine Frage stellen. Bei Veräußerungsverlusten in SO_Bereich (Veranlagungsjahr 2009, Stichpunkt "Abgeltungsteuer"), wird diese Möglichkeit des Verlustrücktrages (auf 2008 z.B.) noch geben, oder NICHT MEHR?

    [size="1"][ 13. März 2009, 20:00: Beitrag editiert von: husim100 ][/size]

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