Umsatzsteuer aus Mieteinnahme?

  • Hallo Leute,
    ich mache nun zum erstem Mal meine Steuereklärung selber mit dem Programm. Nun mein Verständnisproblem. Ich habe eine Gewerbeimmobilie als Steuersparobjekt, aus deren Mieteinahmen ich Umsatzsteuer abführen muß. Da die Umsatzsteuer nur ca. 400,-- Euro beträgt, muß ich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben und den Betrag ans Finanzamt überweisen. So weit so gut. Aber nun meine Frage. Bei den Werbungskosten für das Objekt kann ich die Finanzierungskosten, Abschreibung usw. angeben. Aber was ist mit der Umsatzsteuer, die ich zwar erhalten habe, aber wieder ans Finanzamt abführen muß. Kann ich nun bei der Angabe der Mieteinnahme den Betrag um die Umsatzsteuer kürzen, oder die Umsatzsteuer als Werbungskosten absetzen?. Wenn als Werbungskosten, wo kann ich den Betrag einsetzen? ich habe nichts gefunden. Bin für Hilfe Dankbar.
    Gruß Uwe

  • Bei mir hat das Finanzamt folgende Erfassung akzeptiert:
    Die Mieteinnahme einschließlich Umsatzsteuer unter Vermietung/Verpachtung - Mieteinnahmen - Miete für andere Räume erfassen.
    Die gezahlte Umsatzsteuer im betreffenden Steuerjahr (Abflussprinzip) unter Werbungskosten - Nebenkosten - Sonstige Nebenkosten erfassen.
    Achtung: Vom Finanzamt zurückgezahlte Umsatzsteuer (auch für das Vorjahr) muss im Steuerjahr des Einganges auf der Einnahmenseite verbucht werden.
    Noch ein Tipp: Die Umsatzsteuer aus fremden Rechnungen (Reparaturen, Stadtwerkerechnungen etc.) kann man sich bei der Jahreserklärung für alle das vermietete gewerbliche Objekt betreffenden Rechnungen zurückholen (komplett oder entsprechend dem Flächenanteil am Gesamtobjekt, falls nicht komplett gewerblich vermietet), das heißt die Zahlung entsprechend vermindern.

    [size="1"][ 22. März 2008, 12:09: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Staufer

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