Handwerkerrechnungen Erhaltungsaufwand

  • Gelten für Handwerkerrechnungen für Erhaltungsaufwand einer vermieteten Wohnung die gleichen strengen Voraussetzungen für die Bezahlung der Rechnungen? Originalrechnung + Einzahlungsbeleg?
    Oder genügt Rechnungskopie?
    Gerhard

  • Und wenn Sie die Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung per Elster - z.B. über die SteuerSparErklärung - einreichen, müssen Sie die Belege nicht beifügen (auch nicht in Kopie). Empfehlenswert ist allerdings, die Anlagen "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" aus der SteuerSparErklärung beizufügen. Mein Finanzamt akzeptiert diese Vorgehensweise anstandslos. Es besteht allerdings ein Vorbehalt der nachträglichen Anforderung der Belege durch das Finanzamt.

    Staufer

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