Unterhalt für bedürftige Personen in eheähnlicher Gemeinschaft

  • Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben IV C 4 - S 2285 - 16/03 zu EStG § 33 a Abs. 1 vom 28.03.2003 entschieden, dass Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Unterhaltsberechtigten nach § 33 a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG gleichzusetzen sind. Leider befindet sich jedoch keine derartige Angabe im Feld "Verwandtschaftsgrad" bei den "unterstützten Personen". Vielleicht könnte man dieses Feld um die Angabe "Partner (eheähnliche Gemeinschaft)" ergänzen !?

    Mit freundlichen Grüßen

    Leon

  • Hallo,

    wählen Sie "nicht unterhaltsberechtigte Person", denn der Partner ist nicht unterhaltsberechtigt. Als nicht unterhaltsberechtigte Person sollten alle Personen erfasst werden, die unter der von Ihnen genannten Regelung fallen. Also auch andere Verwandte, die in Ihrem Haushalt wohnen.

    Da diese Regelung nur gilt, wenn der Partner im Haushalt des Unterhaltsleistenden lebt, muss man im Eingangsdialog zu dem Haushalt "Mein Haushalt im Inland" aktivieren. Beim Eingabebereich für den Partner kann man dann "Öffentliche Mittel wurden gekürzt" anklicken und die Daten für die Person eingeben.

    [size="1"][ 10. Mai 2008, 13:15: Beitrag editiert von: Andreas Reichert ][/size]

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Hallo Herr Reichert,

    soweit ist dies zwar schon möglich, bietet jedoch nicht genügend Abbildungsmöglichkeiten. In meinem konkreten Fall ist es bspw. so, dass sich die mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebende Person ("Freundin", wie es ein normaler Mensch nennen würde) in beruflicher Ausbildung (Studium) befindet. Gem. § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG im Zusammenhang mit dem o.g. Schreiben vom BMF sind auch solche Personen gegenüber dem Steuerpflichtigen unterhaltsberechtigt. Die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise deckt hingegen nur Personen ab, bei denen öffentliche Mittel gekürzt wurden. (Entspr. § 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG)

    Mit freundlichen Grüßen

    Leon

  • Hallo,

    dann ist das Ankreuzfeld "Öffentliche Mittel wurden gekürzt" vielleicht nicht ausreichend genug erklärt. Ankreuzen soll man das Feld, wenn öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt werden (steht in der Eingabehilfe). Laut BMF-Schreiben gibt es bei Ihnen die Besonderheit, dass bei einer eheähnlichen Gemeinschaft davon ausgegangen wird, dass öffentliche Mittel nicht gewährt werden. Man braucht lediglich eine schriftliche Versicherung der Freundin.

    Es ist aber richtig, wenn Sie das o.g. Ankreuzfeld ankreuzen. Hauptsache, in Zeile 42 der Anlage Unterhalt steht eine "1". Sie können das Erläutern-Fenster benutzen, um den Sachverhalt näher zu erläutern.

    Zwar kann Ihr Fall korrekt erfasst werden, doch haben Sie Recht, dass die Benutzerführung hier verbessert werden kann. Wenn man die Liste um "Partner (eheähnliche Gemeinschaft)" erweitern würde, hilft das sicher weiter. Vielen Dank daher für Ihren Vorschlag!

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Hallo Herr Reichert,

    vielen Dank für die Erklärung. Sofern es in der Steuer-Spar-Erklärung 2009 keine Auswahlmöglichkeit "Partner (eheähnliche Gemeinschaft)" geben sollte, weiß ich nun was ich auswählen muss. :)

    Mit freundlichen Grüßen

    Leon

    PS: Handelt es sich bei dieser "schriftlichen Versicherung", welche im BMF Schreiben erwähnt ist und welche die unterstützte Person abgeben muss, um die in der Steuer-Spar-Erklärung betitelte "Bedürftigkeitsbescheinigung" ?

  • Hallo,

    die Bedürftigkeitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis den man für unterstützte Personen im Ausland benötigt. Bei der Unterstützung von bedürftigen Personen im Ausland ist die Nachweispflicht strenger, weil Deutschland weniger Möglichkeiten hat, die Daten selbst zu überprüfen.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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