Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben IV C 4 - S 2285 - 16/03 zu EStG § 33 a Abs. 1 vom 28.03.2003 entschieden, dass Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft Unterhaltsberechtigten nach § 33 a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG gleichzusetzen sind. Leider befindet sich jedoch keine derartige Angabe im Feld "Verwandtschaftsgrad" bei den "unterstützten Personen". Vielleicht könnte man dieses Feld um die Angabe "Partner (eheähnliche Gemeinschaft)" ergänzen !?
Mit freundlichen Grüßen
Leon