Entfernungspauschale

  • Hallo Zusammen


    ich bin selbständiger Kleinunternehmer und fahre täglich von Zuhause aus zu meinen Kunden.Jeden Tag woanders hin und jeden Tag ist der erste Kunde verschieden ,danach fahre ich von Kunde zu Kunde ,habe aber einen festen Kundenstamm.


    Jetzt die Frage :
    Wie werden diese Fahrten abgerechnet?
    Unter Steuertipps steht:


    Wege zum Betrieb, den ich ja nicht habe:


    Nur eine Fahrt pro Arbeitstag
    Die Entfernungspauschale können Sie für jeden Arbeitstag, an dem Sie an Ihren Arbeitsplatz fahren (bzw. gehen), in Anspruch nehmen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel bei einer 5-Tage-Woche 230 Tage und bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage.


    Absetzbar ist immer nur eine einzige Fahrt je Arbeitstag, auch wenn Sie aus beruflichen Gründen mehrmals täglich an Ihren Arbeitsplatz fahren müssen (BMF-Schreiben vom 1.12.2006, BStBl. 2006 I S. 778 Tz. 1.7). Das betrifft beispielsweise Lehrer, Angestellte und Beamte im Wechselschichtdienst, Musiker und Schauspieler mit Proben am Vormittag und Aufführungen am Abend sowie Arbeitnehmer in der Gastronomie. Auch der Bundesfinanzhof lässt eine Ausnahme für die zusätzlichen Fahrten nicht zu und lehnt eine Anerkennung ab (BFH-Beschluss vom 11.9.2003, VI B 101/03, BStBl. 2003 II S. 893). Eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.


    Fahren Sie nicht am gleichen, sondern an einem anderen Tag außerhalb der normalen Arbeitszeit an Ihren Arbeitsplatz, z.B. weil Sie am Wochenende Überstunden leisten oder an einem Feiertag einen Arbeitseinsatz haben, ist für diese Fahrt die Entfernungspauschale zulässig.


    Die Einschränkung, dass täglich nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte anerkannt wird, gilt nicht, wenn Sie täglich jeweils von Ihrer Wohnung aus die einzelnen Arbeitsstätten verschiedener Arbeitgeber anfahren. Dann ist jede Fahrt für sich ab dem 21 km mit der Entfernungspauschale abzurechnen. Fahren Sie aber die verschiedenen Arbeitsstätten nacheinander an, ohne zwischenzeitlich zu Ihrer Wohnung zurückzukehren, wird die Fahrt zur ersten Arbeitsstätte als Umweg bei der Fahrt zur zweiten Arbeitsstätte gewertet und höchstens die Hälfte der am Tag gefahrenen Gesamtkilometer abzüglich 20 km anerkannt (BMF-Schreiben vom 1.12.2006, BStBl. 2006 I S. 778 Tz. 1.8).


    Für mich stellt sich die Frage:
    Was will mir der Dichter damit sagen?weil ja für mich der letzte Absatz in Frage kommt
    Kann mir jemand helfen.Vielen dank im Voraus.


    Gruß Bruno

  • Hallo!
    Das Zitat zu "Entfernungspauschale" gilt für Arbeitnehmer/Angestellte!
    Da Sie selbständig sind, kommt es darauf an, ob ihr Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht und wie Sie die Kosten Ihres Fahrzeuges ermitteln.
    Es gibt mehrere Mögllichkeiten!


    Gruß
    Elster007

  • Hallo


    vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Hilfe.
    Habe da anscheinend was falsch interpretiert.


    Da ich noch ein Novize in Sachen EÜ bin , was aber nicht an dem Programm liegt , würde ich mich freuen , da mein Wagen zum Betriebsvermögen zählt und ich auch die Privatfahrten mit der 1%Klausel abrechne ,welche Möglichkeiten ich eigendlich habe ?D.h. diese Fahrten kann ich gar nicht abrechnen ?


    Es wäre schön , wenn Sie mir , in Bezug auf das Programm , die gängiste Lösung nennen würden.


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus
    Gruß Bruno

  • Hallo,


    also da der PKW zum Betriebsvermögen gehört, setzen Sie die gesamten Kosten des Fahrzeuges (Benzin, Steuer, Versicherung, Abschreibung, Reparaturen etc) als Betriebsausgaben an; im Gegenzug versteuern Sie den Privatanteil (private Nutzung) mittels der 1%Regelung.
    Ihre betrieblichen Fahrten zu den Kunden können Sie nicht noch einmal gesondert abziehen; Sie machen ja die kompletten Kosten des Fahrzeuges als Betriebsausgaben geltend!


    Also müssen Sie lediglich die Kosten des PKW´s bei den Betriebsausgaben eintragen!


    Viele Grüße
    Elster007

  • Liebe Elster007


    Danke nochmal für Ihre freundliche Hilfe , hab's endlich kapiert.


    Zum Abschluß habe ich noch ein kleines Problem und hoffe Ihnen nicht zu sehr auf die "Nerven" zu gehen.


    Folgendes Problem:
    Meinen Wagen habe ich gebraucht gekauft.
    In dem Programm "Gewinnermittlung 2007" steht unter der Rubrik "Abschreibungen" der Punkt "Kaufpreis-Eingabehilfe" der Satz:
    Geben Sie den ursprünglichen Kaufpreis(Rechnungsbetrag incls. Umsatzsteuer) an.


    Ist damit der Preis gemeint , was der Wagen zum Zeitpunkt der Erstzulassung also(Neupreis)gekostet hat ?
    Weil unter dem nachfolgenden Punkt "weitere Hinweise" unter Punkt "Gebraucht gekaufte Fahrzeuge" der Satz steht:
    Wenn Sie ein Fahrzeug gebraucht gekauft haben , geben Sie hierfür folgende Daten ein
    unter "Kaufpreis" den Kaufpreis den Sie für das gebrauchte Fahrzeug bezahlt haben .
    Was stimmt den nun ???


    Zumal man immer , was ich unter Steuertipps.de gelesen habe , bei -Fahrzeuge im Betriebsvermögen-
    immer von Listenpreis redet ,d.h. auch bei Gebrauchtwagen muß der Neupreis angesetzt werden, auch wenn die Anschaffungskosten viel niedrieger waren.Stimmt das , ich verstehe die Logik nicht!!!


    Vielleicht können Sie mir nochmals Helfen.
    Vielen Dank


    Gruß Bruno

  • …also, da es sich hier um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, können Sie natürlich nur den Betrag/Kaufpreis für die Abschreibung als Anschaffungskosten ansetzen, den Sie tatsächlich gezahlt haben. Wenn Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung des Pkws vom Finanzamt zurückerhalten haben - Sie also kein Kleinunternehmer sind - können Sie bei der Abschreibungsbemessungsgrundlage natürlich auch nur vom Nettobetrag ausgehen.
    Den sog. „Listenpreis“ benötigen Sie nur für die Ermittlung des Privatanteils (1%Regelung); hat nichts mit der Abschreibung zu tun.


    Gruß
    Elster007

  • warum muß ich bei der Ermittlung des privat Anteils
    vom "Listenpreis",d.h. Zeitpunkt der Erstzulassung , ausgehen , habe ich nicht gar nicht bezahlt ,und bei der Abschreibung ,die tatsächlichen Anschaffungskosten ( Gebrauchtpreis)eintragen ?


    Gruß Bruno

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