• In welchem Zusammenhang spielt denn der Keller als Lager eine Rolle? Eigenbedarf oder Vermietung/Verpachtung? Im Rahmen einer Wohnungsvermietung wird der Keller bei der vermieteten Fläche nicht mitgerechnet. Also werden nur die Wohnungs-Quadratmeter gezählt. Dann sind Keller Zubehörräume. Siehe Wohnflächenverordnung. Wenn Sie den Keller als Lager im Rahmen eines gesonderten Gewerbemietvertrages vermieten, wird die Fläche analog der Wohnflächenverordnung zu berechnen sein (alles über 2 Meter Höhe voll, 1 bis 2 Meter hälftig, unter 1 Meter Höhe null). Die Mieteinnahme wird für einen Keller- bzw. Lager-Quadratmeter eben niedriger. Aber die Fläche bleibt wie berechnet; es gibt keine andere Flächen-Berechnungsgrundlage. Das Kosten- bzw. Einnahmen-Regulativ ist der Quadratmeterpreis.

    [size="1"][ 23. Februar 2008, 20:44: Beitrag editiert von: Staufer ][/size]

    Staufer

  • Danke für die Antwort. Bisher habe ich mein Heimbüro absetzten können. Dies fällt jetzt weg. Musterware und Informationslager lagere ich im Keller. Nun möchte ich dieses Lager steuerlich absetzten. Wie wird die Gesamtfläche berechnet. Alle Kellerräume?, Heizungskeller?, Bad?, Treppe voll?, oder auch noch die Garage? Danke für die Hilfe.

  • Ich würde es so machen: Gesamte Wohnfläche des Hauses, gerechnet nach der Wohnflächenverordnung (siehe dort, es gibt in der WFlV genaue Festlegungen, wie die Fläche bei unterschiedlicher Raumhöhe, unter Treppen etc. gerechnet wird) - plus Lager - ergibt gesamte relevante Fläche des Objekts. Heizungskeller und sonstige Nebenräume unter der Erde nicht dazurechnen.

    Staufer

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