Problem bei den Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben

  • Bei getrennter Veranlagung habe ich die Kitakosten der Mutter zugeordnet, da sie dort ein wenig "wirksamer" zu sein scheinen. Im Ergebnis (Steuerberechnung Zeile 22) erscheinen sie jedoch beim Vater!


    Rechnet das Programm trotzdem richtig?

  • Das habe ich jetzt, glaube ich, verstanden:


    Die Zuordnungsangabe direkt bei den Kinderbetreuungskosten bezieht sich NICHT auf die Sonderausgaben, sondern nur auf die Werbungskosten. Die Sonderausgabenzuordnung geschieht bei "Veranlagungsarten: Zusatzangaben".

  • Hallo,


    bei "Zuordnung" wählen Sie laut Hilfe den Steuerpflichtigen aus, der die Zahlung geleistet hat. Hier haben Sie eigentlich kein Wahlrecht.


    Bei der getrennten Veranlagung werden Sonderausgaben grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Sie können aber eine davon abweichende Aufteilung vornehmen.


    Dadurch kann es zu einem "seltsamen", aber vollkommen richtigen Ergebnis kommen, dass die Kosten zwar eigentlich beim Ehegatten abzuziehen sind, sie aber wahlweise - weil das Ergebnis besser ist - beim Ehemann abgezogen werden können.


    Also kein Fehler, sondern ein Feature, mit dem Sie das beste Ergebnis erreichen können. ;)

  • Quote

    Zitat: bei "Zuordnung" wählen Sie laut Hilfe den Steuerpflichtigen aus, der die Zahlung geleistet hat. Hier haben Sie eigentlich kein Wahlrecht.

    M.E. habe ich dann ein Wahlrecht, wenn der Bescheid vom Amt an Mutter und Vater gerichtet ist und die Beiträge vom gemeinsamen Konto eingezogen werden.


    Nichtsdestoweniger alles klar, danke.

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