Ausländ. Einkünfte - im Inland steuerpflichtig

  • Hallo,
    Ich suche eine Eingabemöglichkeit für Ausländ. Einkünfte - im Inland steuerpflichtig - (hier selbst. Arbeite) mit anrechenbarer ausländischer Steuer. Unter welchem Punkt kann insbesondere die ausl. Steuer eingetragen werden?
    Ich habe bisher nur nach DBA steuerfreie Einkünfte gefunden, das greift hier aber nicht. Der Eintrag müsste in Anlage AUS Zeilen 15 und 18 erfolgen. Dort kann ich allerdings keine Direkteintragungen vornehmen.

    Frdl. Grüße

    phoenix

  • Hallo,

    in Zeile 15 der Anlage AUS kann derzeit kein Wert ausgegeben werden. Sie können die ausländische Quellensteuer im Bereich "Sonstige Kosten und Angaben / Steuervorauszahlungen/-Abzugsbeträge" erfassen. Die Einnahmen erfassen Sie wie inländische Einkünfte.

    Darf ich fragen, um was für einen Fall es sich handelt?

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Zitat

    Zitat:Original erstellt von Andreas Reichert:
    Darf ich fragen, um was für einen Fall es sich handelt?

    Deutscher Künster, der Auftritte in der Schweiz hat. Nach DBA Art. 17 (1) ==> Bsteuerung in D und CH, Doppelbesteurung wird vermieden nach Art. 24 (1) durch Anrechnungsmethode. So jedenfalls mein derzeitiger Kenntnisstand.

    Frdl. Grüße

    phoenix1

  • Zitat

    Zitat:Original erstellt von Andreas Reichert:
    Sie können die ausländische Quellensteuer im Bereich "Sonstige Kosten und Angaben / Steuervorauszahlungen/-Abzugsbeträge" erfassen.

    Anrechnungnsverfahren ist aber steuertechnisch anders zu werten, als reine Vorauszahlungen auf einheimische Einkommensteuer:
    Zu beachten ist bspw. dass die Einkommensteuer auf diesem Wege höchstens auf 0 EUR sinkt, so dass eine Erstattung nicht möglich ist.

    frdl. Grüße

    phoenix1

  • Vielen Dank. Da das Anrechnungsverfahren außerhalb des Kapitalvermögens die Ausnahme ist, hatte ich schon auf einen Künstler-Sachverhalt getippt. Rechtlich sehe ich das genauso wie Sie.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

  • Hallo Herr Reichert,

    es wäre sinnvoll eine Eingabemöglichkeit in das Programm (bzw. den Nachfolger) einzubauen, die einen solchen Sachverhalt abbildet. Ich hoffe, das macht nicht zuviel Arbeit, so dass mit dem nächsten Update das Problem erledigt ist.

    Frdl. Grüße
    phoenix1

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto für unser Forum? Die Zugangsdaten zu einem Steuertippskonto können hier nicht verwendet werden.
Registrieren Sie sich kostenlos, um Beiträge erstellen zu können!