Ausländische Steuern

  • Bei der Jahresbescheinigung meiner Bank ist in der Anlage AUS ausländische Steuer (zu Zeilen 4 bis 20) erfasst, ich weiß aber nicht, ob ich diese dann in Zeile 12 und 18 ODER in Zeile 13 und 18 eintragen muss, da bei Einnahmen sowohl in Zeile 6 UND Zeile 7 Beträge erfasst sind.

    Beim Weglassen erscheint folgende Fehlermeldung:

    Die zu diesem Land erfassten Einnahmen lt. Zeile 6 der Anlage AUS sind höher, als die in der Anlage KAP erfassten Beträge zu den Zeilen 31, 32 und 40.
    Dies ist nur möglich, wenn in den Zeilen der Anlage KAP auch negative Einnahmen enthalten sind. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Sie Ihre Angaben genau prüfen.

    Neg. Einnahmen wären dann wohl die Steuern, oder? Also wo eintragen? Wer kann mir helfen?

    Vielen Dank!

  • Tja, bist nicht alleine mit dem Problem.
    Ich finde, da läßt uns die Software ziemlich im
    Regen stehen. Ich rätsele auch schon seit Tagen
    rum, in welcher der beiden Zeilen (12 und 18 ODER
    13 und 18) ausländische Steuern eingetragen werden
    müssen, wenn sowohl in Zeile 6 UND 7, (oder 8 UND
    9) etwas eingetragen ist. Scheint wohl niemand zu
    wissen.

    Wenns niemand weiß, dann trag ich einfach die ausländischen Steuern in die erste Zeile (12 und 18) ein und lass es gut sein. Geht ja meistens sowieso nur um Kleckerbeträge, da wird sich dieser Fehler wohl kaum bemerkbar machen.

    Finde es aber trotzdem schade, wenn hier nicht klar gesagt werden kann, wo was eingetragen werden soll.

  • Hallo,

    ich verstehe die Verärgerung. Allerdings fällt es mir schwer, einen Hinweis an dieser Stelle zu geben. Denn wenn die Bank nicht genau bescheinigt, zu welchen Einnahmen die Quellensteuer gehört, können wir Ihnen das auch nicht sagen.

    Viele Grüße
    Andreas Reichert

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