Hallo,
die Beiträge der PKV sind doch nicht abzugsfähig (meine ich). Ich würde die Beiträge der PKV, der Übersicht halber trotzdem gerne Buchen, ohne dass diese steuerlich berücksichtigt werden. Um so später einen besseren Überblick (für Ausdrucke meiner Unterlagen) über alle steuerlich relevanten und nicht relevanten Beträge zu bekommen. Ist das möglich und wenn ja, wo ist es möglich?
Ebenso die Ärzterechnungen der Ärzte und die beglichenen Ärzterechnungen der PKV. Müssen diese auch gebucht werden? Wenn ja, wo? Wenn nein, würde ich dieses ebenfalls gerne der Übersicht halber Buchen können, ohne dass diese Berücksichtigt werden.
Gruß Thomas