beruflicher Anteil einer Rechtschutzversicherung

  • Hallo

    Ich habe gehört das man denn beruflichen Betrag unter sonstige Werbungskosten absetzten kann.

    Das gabe ich auch bereits gemacht mit Beleg vom Versicherer ; nur beim Finanzamt wurde mir das durchgestrichen.

    Jetzt meine Frage:


    Gilt das nur für bestimmte Bundesländer.
    Ich selber komme aus Bayern.


    gruss
    JS

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