Einkünfte minderjähriges Kind

  • Guten Morgen,
    während der Erstellung der ESt-Erklärung 2007 bin ich auf ein Problem gestoßen, u.zw.:


    Wo trage ich denn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit eines minderjährigen Kindes ein?
    Die müssen doch auch angegeben werden, oder?
    Oder sehe ich wieder mal den Wald vor lauter Bäumen nicht?! :confused:


    Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte.


    Viele Grüße aus Berlin,
    babe1907 ;)

  • Quote

    Zitat:Das Kind muss unter Umständen eine eigene Steuererklärung einreichen.

    Das halte ich für ein Gerücht
    Um mal den Klug-Scheißer zu spielen:
    Das Kind kann eine Steuererklärung abgeben, wenn es sich denn lohnt. :D


    Nichts für ungut.
    Schönes Wochenende.


    Es grüßt


    Jigsaw :D

  • Stimmt. Es sei denn, bei dem Sachverhalt ist noch mehr zu beachten, z.B. noch andere Einkünfte. Aber wenn nur Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit erzielt wurden, die dem Lohnsteuerabzug unterlagen, dann muss keine Steuererklärung eingereicht werden.

  • Hallo,
    danke für Ihre Antworten.


    Dann muss ich den Verdienst meines Kindes also nicht weiter berücksichtigen, oder? Es musste noch keine LSt entrichtet werden.


    Einen schönen Sonntag!


  • Sie können den Bruttolohn des Kindes in die Anlage Kind eintragen, wenn Sie wollen.
    Dies ist aber nicht nötig bei einem minderjährigen Kind. Von daher können Sie es auch weg lassen.


    Grüße


    Jigsaw

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