Hallo,
Wir haben ein 57 Jahre altes Haus gekauft und renoviert. Das Haus sollte vermietet werden. Wir haben uns dann beim Renovieren dazu hinreißen lassen, mehr zu machen als ursprünglich geplant. Jetzt bei der Steuererklärung stelle ich fest, dass seit 2004 eine sehr rigorose Grenze von 15% der Kaufsumme des Gebäudes für Renovierungen in den ersten drei Jahren besteht. (Dumm gelaufen, hätte man anders machen sollen und auch ungerecht.) Bei mehr wird pauschal Herstellungsaufwand angenommen, der über 50 Jahre abgeschrieben werden muss.
Frage: Muss mann alle Renovierungskosten jetzt als Herstellungsaufwand angeben, oder kann man 15% der Renovierungskosten als Erhaltungsaufwand ansetzen und was darüber hinausgeht als
Herstellungsaufwand?
Danke! Gruß, Walter