Altersvorsorge: Kirchensteuer+Soli auf Zulage?

  • Hallo,
    beim Spielen mit den Kinderzulagen bei der Altersvorsorge (Riester Rente) ist mir aufgefallen, daß ich mich anscheinend OHNE die Kinderzulagen insgesamt besser stehe. Ist das ein Programmfehler oder wieder mal die verquere Logik unseres Steuerrechts?

    Die Situation

    • Mutter nur indirekt Zulageberechtigt, hat aber keinen Vertrag
    • Wenn ich die Kinderzulage auf mich übertrage, d.h. im Riestervertrag zusätzlich 2x185=370 EUR erhalte, sinkt meine Steuerrückerstattung nicht um die Zulage sondern um 419 EUR. D.h. ich mache insgesamt 49 EUR Verlust durch die Zulage. :(
    • Schlimmer wird es noch wenn ich für meine Frau einen Riestervertrag abschließe auf den nur die Zulagen laufen (geht natürlich rückwirkend sowieso nicht, nur zum Vergleich gerechnet). Für 154 EUR mehr Zulage hätte ich dann noch mal 174,79 EUR weniger Steuerrückerstattung, d.h. noch mal ca. 20 EUR Verlust. :confused:


    Beispielrechnung aus Steuertipps 2009 (Steuer für 2008)

    • Variante A:
      Eigener Beitrag 1946 EUR
      Zulagen: Grundzulage 154
      Gesamt: 2100 EUR
      Steuerrückerstattung: xxxx EUR
    • Variante B:
      Eigener Beitrag 1576 EUR
      Zulagen: Grundzulage + 2 Kinderzulagen = 524 EUR
      (d.h. 370 EUR mehr Zulagen als Variange A)
      Gesamt: 2100 EUR
      Steuerrückerstattung: xxxx - 419 EUR
    • Variante C:
      Eigener Beitrag wie Variante A
      plus Vertrag Ehefrau rein auf Zulagenbasis
      Zulagen Ehefrau: Grundzulage + 2 Kinder = 524 EUR
      Gesamt: 2100 + 524 = 2624 EUR
      Steuerrückerstattung: xxxx - 595 EUR


    Als Ursache habe ich identifiziert:

    • Auf die berechnete Einkommensteuer werden die ausgezahlten Zulagen aufgeschlagen (daher um Zulagenhöhe weniger Erstattung bei Einkommensteuer)
    • Auf die Summe wird dann Kirchensteuer + Soli aufgeschlagen

    >>> ich zahle auf die Zulagen nachträglich Kirchensteuer + Soli :eek:

    Wenn ich nun auf die Zulage verzichte und das Geld selber in meinen Riester-Vertrag einzahle um die 2100 EUR zu erreichen spare ich die Kirchensteuer und den Soli auf diesen Anteil und habe insgesamt ca. 50 EUR mehr. Das scheint mir den Sinn der Riester-Förderung irgendwie zu verdrehen. :confused:

    Denkbar wäre:
    a) ein Programmfehler (vielleicht darf Zulage bei KST und Soli nicht mit berücksichtigt werden)?
    b) unser verqueres Steuerrecht, bei dem sich der Staat (und die Kirche) hinten herum mehr zurückholt als er vorne "gnädig" als Zulage gewährt. :mad:

    Im Falle (b) sollten die Steuertipps eigentlich vor der Nutzung der Riester-Zulagen warnen (gegen die Grundzulage kann man nichts tun aber wenigstens die negative Wirkung der Kinderzulage durch NICHT ÜBERTRAGUNG vermeiden).

    Was ist nun wahr? :confused:

    Gruß,
    MBug

    [size="1"][ 14. Dezember 2009, 11:30: Beitrag editiert von: mbug ][/size]

  • Wenn Sie eine Kinderzulage auf einen Vertrag bekommen, müssen Sie auch die Angaben für die Steuer mit Zulage erfassen, um das korrekte Ergebnis zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Meine oben genannten Beispiele sind alle mit Steuertipps 2009 unter Angabe der jeweiligen Kinderfreibeträge in den Unterdialogen zu

    Sonderausgaben -> Versicherungsbeiträge, Altersvorsorge -> Zusätzliche Altersvorsorge ("Riester-Rente")

    speziell bzgl. Kinderzulage dem Dialog "Kinderzulage" berechnet worden.

    Darf ich ihre Antwort also verstehen, das von meiner Frage Alternative (b) korrekt ist? D.h. das Programm rechnet richtig aber die Riester-Förderung ist in Wirklichkeit gar keine?

    Gruß,
    MBug

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