Umfrage: Vorsorgeaufwendungen Kürzung Vorwegabzug bei Betriebsrente

  • Steilvorlage für Sie. Fragen Sie doch wer für Ihre Frau etwas in die Rente einzahlt, weil sonst genau diese Begründung der Grund ist, nicht zu kürzen.

    Schön wäre es, wenn ein Sachbearbeiter einmal wirklich die Gesetzesstelle zitieren würde, nach der dies zutreffen soll.

    [size="1"][ 23. September 2009, 17:03: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Vielen Dank, nach längerem Hin und Her, hat die Einspruchstelle unserem Einspruch stattgegeben.

    Warum das so lange gedauert hat? Das FA fand nicht, wie man den Sachverhalt in deren Steuerprogramm eingeben könnte. Nun ist diese gefunden, das Problem zu unserer Zufriedenheit gelöst!
    Mal sehen,was im nächsten Jahr sein wird!

  • Thema: Vorsorgeaufwendungen bei Betriebsrentnern

    Folgender Sachverhalt:

    Ich beziehe seit dem 60.Lebensjahr eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente aus einer Direktzusage(Pensionskasse).

    Schritt1
    In der Steuererklärung zu den Vorsorgeaufwendungen stand bereits:
    “ohne Kürzung Vorwegabzug, da keine Zukunftssicherung durch den Arbeitgeber“

    Schritt2
    Einspruch 09/09 gemäß Berechnung der Vorsorgeaufwendungen 2008
    (Steuerprogramm AkademischeArbeitsgemeinschaft):

    Die abgezogenen Vorsorgeaufwendungen weichen um € 2.269,00 von den Angaben der Steuererklärung ab. Leider wurde im Steuerbescheid keine Begründung für die Abweichung genannt.
    Ich beantrage daher die Änderung des Steuerbescheides unter Berücksichtigung der Beträge laut Steuererklärung. Falls Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich Sie, mir die Abweichung zu begründen.

    Schritt3
    Antwort Finanzamt 09/09:
    Die von Ihnen geltend gemachten Vorsorgeaufwendungen i.H.. ….€ wurden in voller Höhe zutreffend berücksichtigt. Die steuerliche Abzugfähigkeit errechnet sich im Rahmen der sogenannten Höchstbetragsberechnung, die im Steuerbescheid dargestellt ist.
    Bitte um Stellungnahme ggf. Einspruchsrücknahme

    Schritt4
    Nachfrage Finanzamt 11/09:
    zur Stellungnahme ggf. Einspruchsrücknahme.

    Schritt5
    Rückfrage Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag (Herr Jung)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im Bereich Vorsorgeaufwendungen weicht der Steuerbescheid erheblich von der Steuerberechnung des Programms ab.
    Ein Telefonat mit Ihnen ergab den Hinweis, dies Thema mit dem Vermerk das ich Betriebsrentner bin per Mail an Sie zu geben.
    Ich bitte um die bei unserem Telefongespräch erwähnten zusätzlichen Informationen.

    Schritt6
    Mit den Argumenten der Akademische Arbeitsgemeinschaft vorsprechen beim Finanzamt.

    Schritt7
    Einlenken des Finanzamtes und die Bitte um schriftliche Bestätigung der Pensionsstelle meiner Firma, dass keine Beträge zur Zukunftssicherung gezahlt wurden.

    Schritt7
    Korrektur des Steuerbescheides auf den Stand der Akademische Arbeitsgemeinschaft.

    Vielen Dank an Herrn Jung vom Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft

  • Ich bin irritiert, daß die Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Rentner (60 Jahre alt) mit zusätzlichem Bezug von Betriebsrente immer noch nicht abschließend geklärt zu sein scheint.
    Mit Hilfe von Herrn Jung haben offensichtlich bereits einige Einsprüche zum Erfolg geführt und doch kürzen Beschäftigte bei Finanzämtern weiterhin den Vorwegabzug mit dem Hinweis auf die Betriebsrente als Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit.
    In meinem Falle erfolgte die Kürzung im Steuerbescheid zunächst unter Anwendung des § 10, Abs. 3 Nr. 2 EStG, zusätzlich wurde dann später auf H 10.11 EStH als Argument gegen meinen Einspruch verwiesen.

  • Und was steht in dem zitierten Einkommensteuerhinweis?

    Es gibt auch überhaupt keinen Zweifel daran, dass eine Betriebsrente auf Steuerkarte eine Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit ist.

    In den Gesetzen steht viel aber fragen Sie immer gezielt nach, welcher Punkt gezielt auf Ihren Fall zutreffen soll.

    [size="1"][ 28. Februar 2010, 13:43: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

    "In den Gesetzen steht viel aber fragen Sie immer gezielt nach, welcher Punkt gezielt auf Ihren Fall zutreffen soll."

    Ich kann nicht erkennen, daß in meinem Fall eine spezielle Regelung greifen soll, dementsprechend wurde ich bei meiner Frage an das FA genau auf die Berechnungsgrundlage hingewiesen, die in meiner Steuererklärung steht:
    (§ 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG ..)

    Einen Rentner, der vor Erreichen der regulären Altersgrenze bereits mit 60 aus dem Arbeitsleben ausscheidet und zusätzlich eine Betriebsrente erhält, wird es in Deutschland wohl zu Hunderttausenden geben, ebenso eine für diese Personengruppe angewandte Standardbesteuerung und die führt lt. FA regelmäßig zu einer Kürzung des Vorwegabzugs von 3068 EUR auf Null.

    Oder noch konkreter:
    Man tut beim FA so, als sei ich mit dem Ergebnis meines Steuerprogramms Programm auf dem Holzweg und als müsse man keine Fallunterscheidung machen, wann Kürzung und wann nicht.

  • Beitrag zur Kürzung des Vorwegabzugs:
    Hallo Herr Jung,
    durch Ihre Antwort aufmerksam geworden, habe ich mich etwas näher mit der Materie befasst und mich dazu durchgerungen Einspruch einzulegen, zumal das Steuerprogramm bereits einen fertigen Brief vorhält.
    Nach einigen Wochen bekam ich einen Anruf vom Finanzamt. Der Finanzbeamte wollte mich davon überzeugen, daß der Abzug korrekt sei. Trotzdem bat ich ihn, die Sache noch einmal zu überprüfen.
    Heute bekam ich meinen neuen Einkommenssteuerbescheid, wobei die Minderung des Vorwegabzugs gemäß meines Einspruchs gekürzt wurde.
    In meinem Fall ist das zwar keine große Summe, aber das Lohnsteuerprogramm hat sich bezahlt gemacht. Vielen Dank!

  • Vorwegabzug bei Betriebsrente und kein Ende
    Nach über 28 Monaten und den vielen Argumenten aus dem Forum, -- NOCHMALS AN ALLE VIELEN DANK, BESONDERS AN HERN M.JUNG U.A.Adminstratoren .:-- kommt jetzt vom FA die Berichtigung für 2007.
    Aber SSE 2008 (von Win98 jetzt auf Win7 gebracht) weist immer noch eine Diff. z.m.G. aus und zwar über den Arbeitn. Pauschbetrag € 920.
    """""Argument des FA: §9 Ekst a) vorbehaltlich Buchstabe b: 920 € = Eink.aus aktiven Arbeitslohn)
    b: soweit es sich um Versorgungsbez. i S §19 Abs.2 EStG handelt 102€ (Eink. aus passiven Arblohn)
    Der Pauschbetrag Nr.3b in Verbindung mit § 10 Abzu a darf nur bis zu Höhe der Einnahmen abgezogen werden, der Pauschbetrag b darf nur bis zur Höhe der um den
    Versorgungsfreibetrag geminderten Einnahmen abgezogen werden.
    Da es sich um Versorgungsbezüge handelt trifft Fall b zu. Der Werbkostenpausche von 102€ sind korrekt.Die Versorgungspauschale die mit Wert 1 zu berechnen ist (abzugsfähig gem. §10Abs.1 Nr.3b in Verbindung mit § 10 Abs.4a EStG und den Abzug nach Kürzung durch Vorwegabzug geregelt."""""
    Hier sind meine Daten
    Jahrgang 1944, 2007 im November 63 Jahre
    Start DRV Rente Dez. 2004, gekürzte Rente 60 Jahre
    Seit 2002 Betriebsrente
    Egal welche Version (Betriebsrentner/Pension oder Vorruhestandsregelung // Tätigkeit: Betriebsrenter) ich in der SSE rechne immer zeigt mir das Program die 920€ Arbeitsnehmer Pauschbetrag z.m.G an.

    Hab ich nun kurz vor Schluß doch noch was nicht verstanden???? ist in dem Jahr wo ich 63 Jahre wurde und der Vorwegabzug greift kein Arbeitn. Freibetrag von 920 € möglich????
    MfG
    Jens 44

  • Korrektur
    Habe 2007 zum erstenmal 2 Lohnsteuerkarten erhalten-- AG hat die Pensionen in eine" neue" Gesellschaft "umgewandelt"--
    JETZT
    3= 13,2 K€
    8= 2,2K€

  • Ich habe den Steuerbescheid 2009 erhalten und ich habe wieder dasselbe Problem mit der Kürzung des Vorwegabzugs.
    Im Vorjahr habe ich 4 Wochen und viele Emails gebraucht, bis das Finanzamt Rosenheim meinem Einspruch stattgegeben hat.
    Ohne die Rückendeckung durch das Steuertipps Programm (und unterstützende Emails) hätte ich das nicht geschafft.
    Frustrierend finde ich, dass das Finanzamt - trotz eines beigelegten Hinweises auf die Problematik im Vorjahr - es wieder nicht geschafft hat, die Sache korrekt zu behandeln.
    Das Vorgehen hat offensichtlich Methode.

    Ich werde berichten, wie die Sache diesmal ausgeht.

    konsassen

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!