Steilvorlage für Sie. Fragen Sie doch wer für Ihre Frau etwas in die Rente einzahlt, weil sonst genau diese Begründung der Grund ist, nicht zu kürzen.
Schön wäre es, wenn ein Sachbearbeiter einmal wirklich die Gesetzesstelle zitieren würde, nach der dies zutreffen soll.
[size="1"][ 23. September 2009, 17:03: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]