Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln bei chronischer Erk

  • Hi,
    Die Zuzahlungsgrenze in diesem Fall beträgt IMO 1% oder 2% des Brottoeinkommens. Wie geb ich das Steuer sparerklärungsprogramm an. Dachte erst das wäre bei außergwöhnliche Belastungen/sonstige außergewöhnliche Belastungen/Medikamente. Dort wird aber ein Prozentsatz von 3% veranschlagt, der abhängig von der Anzahl der Kinder ist.

    [size="1"][ 21. Juni 2007, 22:16: Beitrag editiert von: althequick ][/size]

  • Hallo,
    bitte hier nichts Durcheinander bringen. Eine Zuzahlungsgrenze berechnet m.W. die Krankenkasse. Das hat mit der Steuererklärung nichts zu tun. Hier wird eine zumutbare Belastung berechnet, die Abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte und von der Anzahl der Kinder ist. Bei Eingabe der außergewöhnlichen Belastungen ( z.B. Zuzahlungen zu Medikamenten )berechnet das Programm die zumutbare Belastung automatisch. In der Steuerberechnung kann man das dann sehen. Die Zuzahlungsgrenze und die zumutbare Belastung sind zwei paar Schuhe.

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