Ich bin als Freiberufler aktuell nicht gewerbesteuepflichtig und plane jetzt die Investition in eine Photovoltaik-Anlage. Die Stromverkäufe aus dieser Anlage sind als Gewerbe zu behandeln, ergo gewerbesteuerpflichtig. Formal ist dann eine Tätigkeit "gewerbesteuerpflichtig" und die andere "gewerbesteuerfrei" eingestuft.
Meine Frage: werden diese beiden verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten wie ein Unternehmen betrachtet und ergo bin ich dann quasi mit allen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gewerbesteurpflichtig? Oder kann man die Trennung der Geschäfte auch (gewerbe-)steuerlich beibehalten?
Vielen Dank für sinnvolle Hinweise
Marcus Antonius