• 1. Frage: Können die in der Kindertagesstätte anfallenden Kosten für das Mittagessen steuerlich abgesetzt werden?

    2. Frage: Können Betreungskosten überhaupt abgesetzt werden, wenn ein Elternteil arbeitlos ist?

  • 1. Nein, die Verpflegung des Kindes gehört zum sog. Grundbedürfniss. Die Kosten sind mit dem Kindergeld/Freibeträgen für Kinder abgegolten.

    Falls Sie einen Gesamtbetrag zahlen, müssen Sie die Aufwendungen selbst um den Verpflegungsanteil kürzen. Um den zu ermitteln, dürfen Sie auf die sogenannte Sachbezugsverordnung zurückgreifen. Bedenken Sie dabei, dass Sie für ein Kind nur 30 % ansetzen müssen, wenn es jünger als sieben Jahre ist. Für ein Kind, das sieben Jahre alt ist, aber noch keine 14, sind es 40 %.

    2. Ist das Kind zwischen 3 und 6 Jahre alt, können die Kosten immer als Sonderausgaben berücksichtigt werden - ohne weitere Gründe.

    Bei jüngeren oder älteren Kindern galt bis 2005 Folgendes: Wurde die Erwerbstätigkeit durch Arbeitslosigkeit für längstens 4 Monate unterbrochen, konnten die während dieser Zeit entstandenen Kosten geltend gemacht werden. Es ist zu erwarten, dass diese Regel auch künftig angewendet wird.

  • Wo kann man die Kitabetreuungskosten denn als Sonderausgaben im Steuertipps-Programm an- bzw eingeben? :confused:
    Internette Grüße Rico

    [size="1"][ 10. Februar 2007, 14:12: Beitrag editiert von: lonipapa ][/size]

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