Hallo,
ich habe die folgende Situation: Ich habe an einer Fortbildung (Weiterbildung) teilgenommen, die ich bei der Steuererklärung angegeben habe. Dazu sind bei mir auch Fahrtkosten angefallen.
Dies habe ich auch beim Finanzamt belegt.
Jetzt hat das FA von mir eine Bestätigung vom Arbeitgeber (AG) verlangt, in der steht, daß der AG die Kosten nicht erstattet hat. Kann ich nachvollziehen, sie wollen sich absichern, daß ich nicht doppelt kassiere.
Ich habe beim AG nachgefragt, aber nur die Antwort bekommen, daß er grundsätzlich keine Bestätigungen fürs FA ausstellt.
Beim FA weigert man sich, die Kosten anzuerkennen, weil ich nicht nachweisen kann, daß sie nicht vom AG erstattet wurden! Man argumentiert dort, daß ich den Nachweis erbringen soll.
ich sehe es so: ich habe ja einen Nachweis erbracht und wenn sie mir nicht glauben, daß mein AG die Kosten nicht erstattet hat, dann müssen sie mir das nachweisen und nicht ich ihnen.
Es ist so, als würde ich von einem Supermarkt einen Nachweis verlangen, daß ich dort NICHT eingekauft habe!
Gibt es da eine gesetzliche Regelung, daß das FA von mir eine solche Bestätigung (daß ich keine Kosten erstattet bekommen habe) vom AG verlangen darf? Und mir Ansonsten mit dem Vermerk, daß ich in der Pflicht bin, dies nachzuweisen, die Kosten nicht anerkennt?
Oder wie soll ich mich in dieser Situation verhalten? Einspruch einlegen mit der Begründung, daß die Kosten nachgewiesen wurden?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Gregor Czempik