Hallo zusammen,
ich habe in 2007 erst Arbeitslosengeld und dann Gründungszuschuss für die Aufnahme einer selnstständigen Tätigkeit erhalten. Für die Selbstständigkeit habe ich ein Gewerbe angemeldet. In den ersten Monaten der Selnstständigkeit (= die letzten Monate in 2007) habe ich durch das Gewerbe noch keine Einkünfte erzielt. Der Gründungszuschuss war in dieser Zeit das einzige Einkommen. Dennoch sind in dieser Anlaufphase bereits Kosten entstanden.
Meine Fragen dazu sind:
1. Ist es richtig, dass der Gründungszuschuss nicht in der Einkommenssteuererklärung zu erfassen ist, da dieser nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt ? (Gründungszuschuss = keine steuerpflichtige Einnahme wie ansonsten z.B. das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung ?)
2. "Wo" gibt es die in der Steuererklärung die Möglichkeit, sich von der Anlaufkosten (z.B. Telefonkosten, Arbeitszimmer, Fachbücher, Fahrtkosten etc.) "etwas zurückzuholen" ? Oder ist es so, dass, wenn ich in 2007 keine Einnahmen erzielt habe, ich auch keine Kosten geltend machen kann ?
3. Wie ist die Kostenerstattungsmöglichkeit im Zeitraum des Arbeitslosengeldbezugs (z.B. für Bewerbungsmappen, Druckerpapier/-toner, Porto etc.) gegeben ? Wo sind diese Beträge einzutragen ? Die Kosten für die Bemühungen um einen zukünftigen Job müssen doch "irgendwo" abzugsfähig sein, oder ?
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