Einnahmen-Überschussrechnung

  • Hallo, ich brauche Hilfe.
    Bin nebenberuflich selbstständig und habe eine Forderung gegen eine Firma, die nicht existiert (lange Geschichte...)Betrugsanzeige von mir (und anderen Opfern) läuft. So, komme also nie an mein Geld, hab aber die Leistung erbracht.
    Finanzamt teilte mir mit, dass ich das als "Uneinbringliche Forderung" am Jahresende geltend machen kann. Nur leider sagte mir keiner, wie das funktioniert.
    Da es hier um eine in meinen Augen hohe Summe geht, möchte ich nicht auf die Geltendmachung verzichten. Wo kann ich bzw. muss ich das angeben?
    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe.
    Liebe Grüße
    Colchen

  • Da es sich offensichtlich um eine 4.3 Rechnung ( Einnahme-Überschuss-Rechnung) handelt, werden doch nur tatsächlich erhaltene Einnahmen als solche in der Einnahme-Überschuss-Rechnung ausgewiesen. Also erst nach erhalt des Geldes. Bei einem bilanzierenden Unternehmen sähe es anders aus.

  • Danke für die Antwort. Das heißt also, ich hab total gelitten, oder?
    Aber die vom Finanzamt sagte doch was von uneinbringliche Forderung, würde mir bei der STeuererklärung zugute kommen.
    Wie hat die das dann gemeint?
    Danke

  • Bei einem Bilanzierer ist das die Sprachregelung.
    Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet dies, dass die Einnahme nicht als solche angesetzt wird. Dadurch verringert sich der Gewinn/Verlust.
    Beispiel: 5.000 € normale Betriebseinnahmen minus
    3.000 € Betriebsausgaben macht 2.000 € Gewinn, der versteuert wird.

    Wenn man nun zusätzlich 3.000 uneinbringliche Forderungen als Einnahme ansetzen würde, erhöht sich der Gewinn auf 5.000 €.
    Insofern kommt es schon bei der Steuererklärung zu Gute.
    Also wird die Forderung erst berücksichtigt, wenn tatsächlich Geld fließt. Wenn keins kommt, ist das zwar ärgerlich, aber es ist dann auch nicht als Einnahme zu versteuern.

    [size="1"][ 07. Dezember 2006, 16:39: Beitrag editiert von: oroehrdanz ][/size]

  • Danke, ich glaub, jetzt hab ichs kapiert.
    War ja eigentlich gar nicht so schwer. Das hätte die Frau mir auch gleich sagen können. Keine Zahlung=Kein Gewinn, aber Ausgaben für Vorkasse bei anderer Firma.
    Klingt viel einfacher als "uneinbringliche Forderung steuerlich geltend machen".
    Danke schön. Hast mir echt geholfen. Manchmal ist halt meine Leitung etwas länger

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