• Hallo,

    im Jahre 2007 habe ich die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gewechselt, um näher an meiner Arbeitsstelle zu sein. Das FA will jetzt ab Bezug der neuen Zweitwohnung den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr anerkennen, da die doppelte Haushaltführung nicht mindestens 4 Wochen unterbrochen war ( R 9.11 Abs. 7 der LStR). Ich meine, dass ich ein neues Urteil gelesen habe, wo eine Unterbrechnung hierfür nicht mehr erforderlich ist!

    Kann mir jemand helfen?

    Herzlichen Dank,
    Rudi

  • Das ganze Problem mit dem neuen Beginn der Drei-Monats-Frist bei Unterbrechung von mindestens 4 Wochen liegt z.Zt. als anhängige Revision beim BFH unter Aktenzeichen VI R 15/09.
    Also Einspruch unter Hinweis auf obigen Fall einlegen und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen bis der BFH entschieden hat.

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