Hallo,
im Jahre 2007 habe ich die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen gewechselt, um näher an meiner Arbeitsstelle zu sein. Das FA will jetzt ab Bezug der neuen Zweitwohnung den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr anerkennen, da die doppelte Haushaltführung nicht mindestens 4 Wochen unterbrochen war ( R 9.11 Abs. 7 der LStR). Ich meine, dass ich ein neues Urteil gelesen habe, wo eine Unterbrechnung hierfür nicht mehr erforderlich ist!
Kann mir jemand helfen?
Herzlichen Dank,
Rudi