Verlustvortrag negatives Einkommen voll abzugsfähig?

  • Ich habe 2007 in Vollzeit mich Weitergebildet und daher kein einkommen gehab. Dadurch ergab sich ein negatives Einkommen. von diesem will das Finanzamt mir nur ca. 1/3 anrechnen mit der Begründung das es nicht voll anzurechnen wäre. Da diese bereits mehrere "Fehler" gemacht haben und auch schon des öfteren versucht haben mir etwas zu Unterschlagen ist die Glaubwürdigkeit aus meiner sicht nicht mehr gegeben! Wäre schön wenn mir diesbezüglich helfen kann.

  • Negative Einkünfte sind erstmal auf das Vorjahr (hier 2006) zurückzutragen, erst wenn dann kein Ausgleich mehr möglich ist kommt ein Verlustvortrag in Frage.
    Ich vermag bei Ihnen nicht zu sagen woran es denn nun hängt (dafür ist Ihre Information über den Fall einfach zu ungenau). Gibt es denn schon ein Steuerbescheid den Sie mit dem Ausdruck aus den Steuertipps abgleichen konnten, oder gar schon den "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2008"?
    Oder befinden Sie sich noch in Verhandlungen mit dem Finanzamt über die Anerkennung der eingereichten Werbungskosten?
    Warum will denn das Finanzamt Ihnen nur ca. 1/3 anerkennen? Es muß doch irgendwelche Gründe geben die vorgetragen wurden.

    Fragen über Fragen - Für die Antwort steh' ich im Moment wie der Ochs vor'm Berg ;)

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