Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo an alle,
    habe dieser Tage meinen Steuerbescheid bekommen und erstmals seit vielen Jahren eine nennenswerte Differenz zwischen der Steuerberechnung der Steuer-Spar-Erklärung und dem Finanzamt gehabt. Habe daraufhin mit dem Sachbearbeiter telefoniert, der mir (Beamter, verheiratet, zusammenveranlagt, Ehefrau = Hausfrau) nur 3000 Euro Vorsorgepauschale gewährt, während das Programm 3990 Euro gemäß Günstigerprüfung ansetzt.
    Kann mir jemand sagen, wer hier etwas falsch macht? Habe im Programm verschiedene Schalter probiert, kein Unterschied.
    Vielen Dank,
    k-dhelms

  • Es handelt sich vermutlich um 3900 Euro und die bekommen Sie im Programm, weil Sie falsche Angaben im Dialog "Wichtige Angaben zur Krankenversicherung" gemacht haben.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Da bin ich wieder. Habe inzwischen mal meinen Fall geladen und diverse Sachen ausprobiert. Genau genommen geht es wohl um die Anwendung der Günstigerprüfung. In der Berechnung des Programms wird die alte Berechnungsweise als für mich günstiger vorgenommen., nicht aber beim Finanzamt. Die Frage müßte somit lauten, ob die Günstigerprüfung inzwischen abgeschaftt wurde und das Programme (trotz aktuellem Uppedatte) das nur noch nicht weiß. Werde morgen nochmal meinen Finanzbematen interviewen. Ggf. muß ich Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
    Gruß,
    k-dhelms

  • Was steht beim Höchstbetrag für die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen?? Darum geht es, eventuell noch um falsch erfasste Altersvorsorgeaufwendungen. Prüfen sie die Angaben im Dialog "Angaben zur Krankenversicherung"!!

    [size="1"][ 21. Mai 2007, 01:54: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Ich schreibe das mal auf, wie es in der Steuerberechnung steht:
    Vorsorgeaufwendungen
    Sonstige Vorsorgeaufwendungen 4812,-
    Begrenzung auf Höchstbetrag ... 3900,-
    besondere gelürzte ... 3000,-
    Berechnung nach ... 2004 3990,-
    Als ... werden abgezogen 3990,-

    Detaillierte ...
    Summe der Vers.beiträge 4812,-
    Vorwegabzug 6136,-
    Kürzung ... 5636,-
    verbleibend 500,-
    abziehbar 500,- 500,-
    Restbetrag 4312,-
    Höchstbetrag 2668,- 2668,-
    Restbetrag 1644,-
    Hälfte davon 822,-
    hälftiger Höchstbetrag 1334,-
    höchstens abziehbar 822,-
    Vorsorgehöchstbetrag 3990,-
    besondere gekürzte Vorsorgep. 2268,-
    Abziehbar nach altem Recht 3990,-

    Angaben zu den Krankenversicherungen:
    Kreuz bei 'Ehefrau ganz oder zum Teil beim Ehemann mitversichert' und 'Ehemann zahlt Beiträge nicht kpl. selbst' Das gibt in Zeile 66 Mantelbogen für beide eine '1'.

    Des weiteren gibt es ältere Lebensversicherungen, die in einer Summer ausgezahlt werden (Anrechnung zu 88%).

  • Ich kann nur vermuten, dass das FA Versicherungsbeiträge übersehen hat. Was wird als "Höhe der Vorsorgeaufwendungen" im Bescheid ausgewiesen?

    Sie können nicht in Zeile 66 zweimal die 1 haben und gleichzeitig einen Höchstbetrag von 3900 Euro für die Sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Auch wenn ich das Programm nicht besitze:

    In amtlichen Mantelbogen gehört beim Ehemann eine 1 und bei der Ehefrau eine 2, da die keinen eigenen Beihilfeanspruch hat.

    Sie haben einen Bruttoarbeitslohn von 35.225 Euro, soweit ich das sehe und da sind die 3990 Euro korrekt, wenn man von 4812 Euro sonstigen Vorsorgeaufwendungen ausgeht.

    Interessant ist jetzt noch die Berechnung im Steuerbescheid, wenn die vielleicht nochmal hier gepostet werden kann, könnte man den Fehler erkennen.

    [size="1"][ 21. Mai 2007, 01:14: Beitrag editiert von: Oerdiz ][/size]

  • Guten Morgen, bin wieder da.
    Richtig, im Mantelbogen stand in meinem Antrag zunächst eine '1' und eine '2'. Das wäre lt. FA nicht richtig. Mit zweimal '1' kommen nur die 3000,- raus, die das FA auch als Vorsorgepauschale angesetzt hat.

    Eine Berechnung ist im Steuerbescheid nicht abgedruckt, lediglich
    Gesamtbetrag der Einkünfte 33023,-
    ab Sonderausgabenpauschbetrag 72,-
    ab Vorsorgepauschale 3000,-

    Das war's. Bei meinem Anruf beim Sachbearbeiter erzählte der mir, er könne nur 11% vom Brutto ansetzen, höchstens die Vorsorgepauschale in Höhe von 3000,-, weil in Zeile 66 zweimal eine '1' stehen müßte.

  • Wie Oerdiz schon gesagt hat, ist meistens bei Beamtenfrauen die 2 korrekt. Siehe Steuerkompass. Und da im Bescheid nichts von der Höhe der Vorsorgeaufwendungen steht trifft wieder meine Vermutung zu, dass die Angaben übersehen wurden. Ebenso läßt es die Aussage des FA vermuten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Vielen Dank. Ich habe gerade mit dem zuständigen Finanzbeamten telefoniert. Er bleibt aber auf seinem Standpunkt. Ich werde also einen Einspruch einlegen und dann sehen, was das bringt.
    Mit freundlichen Grüßen
    k-dhelms

  • Was ist denn der Standpunkt des FA? Der hat doch nur etwas zur Vorsorgepauschale gesagt. Und da ist in diesem Fall doch gar nichts gegen zu sagen. Es geht doch um die Frage, ob das FA die Vorsorgeaufwendungen überhaupt berücksichtigt hat????!!!!

    Ich weiss ja nicht, was Sie gefragt haben aber es muss doch die Frage genügen: "Wie hoch sind die berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen?"

    [size="1"][ 21. Mai 2007, 09:20: Beitrag editiert von: Martin Jung ][/size]

    Mit freundlichen Grüßen aus Mannheim
    Martin Jung

  • Hi,
    nach Installation einer neuen Festplatte (Backup-CD nicht mehr lesbar) bin ich wieder da und kann antworten.
    Danke, diese Frage habe ich gelesen und meinem FA gestellt und tatsächlich, man hat wohl angeblich eine Kennziffer nicht eingegeben. Dadurch wurden meine Versicherungen nicht übernommen. Soll auch in der Antwort auf meinen Einspruch stehen, die in den nächsten Tagen eingehen sollte. Mit der Nachzahlung stimmt dann mein errechneter Erstattungsbetrag aus den Steuertipps. Nochmals vielen Dank.
    Schöne Grüße,
    k-dhelms

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