Ich bin Vorruheständler., erhalte also keine Betriebsrente, sondern monatliche Zahlungen, die quasi nach AV als Abfindungszahlungen zu sehen sind.
In das Steuerprogramm habe ich als Tätigkeit "Pension oder Vorruhestandsbezüge" eingegeben. Das Programm errechnet viel höhere Sonderausgaben als das Finanzamt.
Dieses nimmt eine Kürzung des Vorwegabzugs in Höhe von 16% vor. Das FA bezieht sich dabei auf HaufeIndex 1278822. Anerkannt wurden infolge nur Euro 2.001. Euro 2440 würden dann anerkannt werden, wenn ich keinen Anspruch auf Zuschuss zur KV hätte.
Meine Einspruch, auch mit Vorlage der Berechnung des Steuerprogramms hat das FA Stuttgart abgelehnt.
Was ist nun richtig. Ist jemand in der gleichen Situation?