ELSTER-Funktionalität

  • Das ist sehr Schade, da unser FA 'der Reihe nach' abarbeitet und generell sehr lange braucht.
    Da sich der Chef hier noch nicht geäußert hat, denke ich nicht, dass schnell etwas kommen wird.....

  • hat doch noch Zeit. Die VaST-Belege stehen doch meist erst so ab Mitte Februar /Anfang März zur Verfügung; mindestens die Rentenversicherung lässt sich ja teilweise sehr lange Zeit damit (andere Versicherer mittlerweile auch).

  • hat doch noch Zeit. Die VaST-Belege stehen doch meist erst so ab Mitte Februar /Anfang Mrz zur Verfgung; mindestens die Rentenversicherung lsst sich ja teilweise sehr lange Zeit damit (andere Versicherer mittlerweile auch).

    Yep, aber unser FA arbeitet nach Eingang der Erklärungen ab, first come first serve. Sprich, wenn andere Steuerprogramme die Übermittlung schon früher fertig haben, dann rutscht man unweigerlich nach hinten.
    Ich nutze die SSE seit über 20 Jahren, weil ich damit meine Steuer immer im Januar ad acta legen konnte.

  • also vor dem 1. März bearbeiten die bei uns gar nichts... und bis dahin hatte es bisher immer gereicht. Sie können doch die Steuererklärung (bis auf den Abruf) schon soweit fertig machen. Bei den Finanzämtern können Sie doch per Elster jetzt auch noch gar nichts einreichen, die schalten auch erst später frei.

  • Zitat

    Bei den Finanzämtern können Sie doch per Elster jetzt auch noch gar nichts einreichen, die schalten auch erst später frei.


    Einreichen könnte man natürlich schon, es wird nur vor Mitte März nichts bearbeitet. Was Bescheinigungen angeht, gibt es im Moment technische

    Probleme, die u. a. dazu geführt haben, dass bereits bereitgestellte Bescheinigungen wieder zurückgezogen wurden. Objektiv eilt nichts.

  • Aber hier will doch wer als erster oder eher drankommen. Je früher eingereicht, umso eher werde man bearbeitet. Das erinnert mich an viele unbearbeitete Anträge in Behörden, wo die neuen immer auf die alten obenliegenden Stapel abgelegt wurden, bis die Fensterbänke vollbelegt waren. In so einem Fall war es nicht mehr möglich, noch der Reihe nach von unten, die ältesten Anträge zuerst zu bearbeiten, auch wenn das immer vollmundig versprochen wurde. Es wurden die Anträge zuerst bearbeitet, die zuletzt angekommen sind. Wer weiß schon, wie groß das Fassungsvermögen eingehender Speicherpuffer zur Vorselektierung ist? Am Ende bildet sich auch im digitalen Prozess eine Eigendynamik. Dann gibt es noch die Dynamik des lautesten Rufens, wer sich beschwert, wird aus dem Stapel herausgefischt und dem Bearbeiter auch oben drauf gelegt. Jetzt hat er (sie) zwei widersprüchliche Vorgaben, von oben oder von unten nehmen?

  • ;) da hilft dann nur noch die Untätigkeitsbeschwerde gegen den Finanzbeamten - damit macht man sich ordentlich beliebt, v.a. bei den inzwischen überwiegend in Teilzeit arbeitenden Finanzbeamten und kommt gaaaanz sicher im nächsten Jahr wieder bevorzugt mit der Bearbeitung dran... ;)

  • Keine Sorge, davon kriegt er vermutlich gar nichts mit, die sieht sein Kollege in der oberen Etage, der mehr Privilegien genießt. Bis die bei ihm ankommt, könnte ein anderer den Fall bereits bearbeitet haben und er sucht sich einen Wolf nach dem verschwundenen Fall ab. Da bleiben dann natürlich wieder welche Fälle liegen, diesmal vielleicht die ältesten Beschwerden.

  • Hallo zusammen, bin neu "hier" und habe das selbe Problem wie Steuer 2017..
    Ich benutze die SW schon viele Jahre und den Elster Versand seit nun 3 Jahren und hat bis dato immer super geklappt (und der Bescheid wurde vom FA auch deutlich schneller bearbeitet). Nun bin ich dieses Jahr mit meiner Steuerklärung "gefühlt" 4 Wochen eher fertig, wollte nach Fertigstellung "brav" versenden und dann kam dieser Text --> Der Elster Versand mit der Programmversion ist der elektronische Versand Ihrer Steuererklärung noch nicht möglich.
    Die ELSTER-Programmkomponenten für den Versand von Steuererklärungen für das Jahr 2020 werden von der Finanzverwaltung Anfang Januar 2021 freigegeben.
    Nach Integration der Komponenten in die SteuerSparErklärung stellen wir Ihnen die ELSTER-Funktionalität per Online-Update zur Verfügung.
    Ab Mitte Januar 2021 sollten Sie deshalb prüfen, ob ein Update verfügbar ist.

    Nun heute nach geduldiger Wartezeit habe ich es erneut versucht mit dem update und Mitte Januar ist nun auch schon durch immer noch die selbe Meldung...
    wo/wann kann ich erfahren ab wann das update nun da ist??
    Danke für jede Info die nur wirklich weiter hilft, Kommentare und Storys bitte nicht. Ich danke euch und noch nen schönen Sonntag!

  • D.h. VaSt-Abruf geht erst ab Ende Februar, wenn ich die Releasehinweise aus dem Link richtig verstehe? Das ist aber sehr unbefriedigend, wenn ich das so sagen darf.

    Liegt das an der Finanzverwaltung oder dem Hersteller dieser Software? In den vergangenen Jahren war das m.E. deutlich früher möglich. Und wie manch anderer hier schon sagte, könnte es schon einen Unterschied machen, ob man schon Ende Januar oder erst Ende Februar/Anfang März seine Steuererklärung einreichen kann.

    Von meinem Arbeitgeber kommt leider die Lohnsteuerbescheinigung in Papierform irgendwie immer erst deutlich später als sie es online einreichen.

  • Wenn der Bescheinigungsabruf (VaSt) für 2020 in der Software erst ab Ende Februar möglich ist, ist das allein ein Problem des Softwareanbieters.

    Es hat zwar Mitte Januar auch ein Problem bei der Finanzverwaltung gegeben, aber das in Teilen bereits wieder behoben, so dass inzwischen wieder

    Bescheinigungen bereitgestellt werden. Auch wenn es nicht eilt, ist es natürlich richtig, dass die Erklärungen grundsätzlich in der Reihenfolge des

    Eingangs bearbeitet werden. Wer alle Bescheinigungen hat und eine Erstattung erwartet, ist deshalb gut beraten, die Erklärung einzureichen.

  • Es gibt aber auch Versicherer, die ihre Bescheinigungen erst so gegen Anfang März bereitstellen. Dann hilft auch nichts, wenn die Software das früher abrufen kann.

    Aus eigener Erfahrung kann ich zudem sagen, daß die frühe Abgabe der Steuererklärung auch nicht immer eine Garantie dafür ist, daß der Bescheid früh erstellt wird - da spielen nämlich noch Faktoren mit rein wie z.B.
    - welches Teilzeitpensum arbeitet ausgerechnet mein Sachbearbeiter beim FA,
    - wie lange ist mein Sachbearbeiter dienstunfähig geschrieben,
    - welcher andere Sachbearbeiter fühlt sich zuständig den dienstunfähigen Kollegen zu vertreten (ich verrate es mal: keiner)
    - ....
    alles schon erlebt....

    Daher finde ich Ende Februar absolut ausreichend - man kann ja alles andere bis auf den VaST-Abruf schon komplett fertig machen, der Rest geht dann in Minuten.

  • Naja, auf Faktoren im FA habe ich nun mal keinerlei Einfluss. Alles was ich tun kann, um meinen Bescheid möglichst früh zu bekommen, ist meine Steuererklärung so rechtzeitig wie möglich einzureichen. Ich habe meine Erklärung fertig, warte nur auf VaSt (bzw. die Lohnsteuerklärung meines Arbeitgebers). Da hilft zumindest mir und vermutlich einigen anderen wenig, dass einige Leute auf Belege warten könnten, die erst im März verfügbar sind.

    Auch sagt die SteuerSparErklärung bei mir immer noch, dass der Abruf voraussichtlich ab Januar 2021 möglich sein wird, obwohl schon klar zu sein scheint, dass das nicht eingehalten werden kann. War eher Zufall, dass ich hier ins Forum geschaut und die Info erhalten habe, dass es erst Ende Februar werden wird.

    Ist vielleicht Jammern auf hohem Niveau, aber ist für mich ein Grund, mich im nächsten Jahr mal anderweitig zumindest mal umzuschauen, dabei habe ich die SteuerSparErklärung bestimmt die letzten 10 Jahre verwendet...

  • Ich sehe es hier eher so, dass evtl. aus Kostengründen die Anzahl der Updates niedrig gehalten wird. Die Funktion zur Ãœbermittlung ist ja schon bei anderen SW Herstellern aktiv wie berichtet wurde, also kann es an der Technik nicht liegen....
    Falls dies wirklich nun zusammen in einem Rutsch mit dem Release Ende Februar kommt, dann wäre dies 'suboptimal'.

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