Fragwürdiges Ergebnis nach VAst-Abruf

  • 1. Zur Riester-Rente Ehemann: Ich habe aus einem zum 31.03.2019 auslaufenden Vertrag in 2018 so viel zur Schuldentilgung entnommen, dass nur noch eine zum Ablauf auszahlbare Kleinbetragsrente über blieb. Der Betrag der Kleinbetragsrente wird zwar nach dem Abruf in der Rentenbezugsmitteilung des Anbieters gelistet, aber mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."

    Für den zur Schuldentilgung entnommenen Betrag (Wohnförderkonto) wurde noch in 2019 die Einmal-Versteuerung beantragt, aber er erscheint weder in der Rentenbezugsmitteilung noch in der Riesterbescheinigung des Anbieters. Wobei die Riesterbescheinigung, obwohl nichts drin steht, nicht von der Übernahme ausgeschlossen ist.

    Und dies, obwohl der Ehemann für das Kalenderjahr 2019 mit Stand vom am 31.12.2019 eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einen Altersvorsorgevertrag bekommen hat und dort steht, dass die Daten der beiliegenden Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG elektronisch übermittelt und automatisch berücksichtigt werden.


    2. Zur Riester-Rente Ehefrau: Für den zum 31.12.2018 auslaufenden Vertrag der Ehefrau, dessen Kleinbetragssrente zum 3.01.2019 ausgezahlt wurde existiert auch eine Rentenbezugsmitteilung des Anbieters in dem der entsprechende Betrag gelistet wird, aber auch mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."

    3. Zur privaten KV und PV: Beim Ehemann existiert zwar eine Bescheinigungen für die KV mit den Jahresbeiträgen (einschl. denen der mitversicherten Ehefrau) sowie jeweils eine Bescheinigung für die Jahresbeiträge der PV für Ehemanne und Ehefrau, aber alle mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."


    Die Daten der Bescheinigungen mit dem entsprechenden Hinweis wurden tatsächlich nicht übernommen.

  • ein Auszug dem Handbuch.

    Bild_2020-05-23_1829-29.png

    Mit der nachfolgendenn Anzeige kann ich nichts anfangen: "Sorry, you are not authorized to view this page. For assistance contact the site administrator."

    Sie müssen sich für eine der beim Aufklappen angebotenen Erfassungsziele entscheiden und dürfen nicht "Diesen Beleg nicht übernehmen" stehen lassen.

    Mit der vorstehenden um so mehr.

    Oder ist das nicht Ihr Problem?

    Doch, doch, das ist es.

    Nun ist nur noch die Frage offen, warum nichts zwecks Versteuerung des Wohnförderkontos übertragen wurde. Teilfrage hierzu: Für den zur Schuldentilgung entnommenen Betrag (Wohnförderkonto) wurde noch in 2019 die Einmal-Versteuerung beantragt, aber er erscheint weder in der Rentenbezugsmitteilung noch in der Riesterbescheinigung des Anbieters.

    Kann ich mir etwa Hoffnungen machen, dass das WoFöKto aus Raster gefallen ist?

  • Hallo Bernhard, Du hast Glück, dass ich überhaupt antworte, weil ich länger als ein halbes Jahr offline war. Helfen kann ich Dir allerdings nicht, weil ich meine Steuererklärung für 2019 erst jetzt angehe. Insofern würde ich mich auch jetzt noch über Tipps freuen.

  • Leistungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente müssen 2020 im Ergebnis in Zeile 9 der neuen Anlage R-AV / bAV landen.

    Man bekommt eine Leistungsmitteilung vom Anbieter mit der maßgeblichen Nummer (müsste 3 sein) Wenn ich es recht im Kopf habe,

    lässt sich im Eingabebereich auswählen, ob die Leistungsnummern oder die Zeilennummern angezeigt werden.

    Die Fragestellung von [USER="10558"]Trekker[/USER] müsste ich erst genau lesen.

  • 1. Zur Riester-Rente Ehemann: Ich habe aus einem zum 31.03.2019 auslaufenden Vertrag in 2018 so viel zur Schuldentilgung entnommen, dass nur noch eine zum Ablauf auszahlbare Kleinbetragsrente über blieb. Der Betrag der Kleinbetragsrente wird zwar nach dem Abruf in der Rentenbezugsmitteilung des Anbieters gelistet, aber mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."

    Nach dem ich mich für die Auswahl der zwei folgenden Datensätze entschieden habe:
    - Rentenbezugsmitteilung von Union Investment Privatfonds GmbH (2019) und
    - Riester Bescheinigung von Union Investment Privatfonds GmbH (83XXX9XXXX)
    erscheinen die Daten der Kleinbetragsrente (leider als Betriebsrente) und die Daten des zu versteuernden Wohnförderkontos. Unglücklicherweise sieht man den zwei angebotenen Datensätzen nicht an, was sie beinhalten. Und da ich ursprünglich nur einen Datensatz erwartet habe, hat die Meldung "Diesen Beleg nicht übernehmen" ganz gut gepasst.

    Ich verstehe nicht, warum man die angebotenen Datensätze auch noch auswählen muss. Bisher war ich der Meinung, dass alles, was da angeboten wird, korrekt ist und auch übernommen werden muss. Jetzt soll man noch wählen, obwohl man den genauen Inhalt nicht kennt. Da hilft nur Versuch und Irrtum. Im eigenen Interesse hierbei aber den bis dahin erfassten Datenbestand sichern, um ggf. wieder neu aufsetzen zu können.

  • hallo Martin Jung, hallo Trekker, ich habe ein ähnliches Problem: Wo trage ich die Auszahlung für meine Kleinbetragsrente ein in der Steuerklärung 2020 ein ?

    1. Entweder machst Du eine VAst-Abruf, schaust danach bei Renten nach, was angelegt wurde. Hierbei kann passieren, dass die Software die Rente als Betriebsrente anlegt, oder nur unter der Leistungsnummer 1 (So erging es mir) ablegt, mit der fatalen Folge, dass dann die Vergünstigung der Fünftelregelung nicht greift.

    2. Oder Du legst eine Rente an, in dem Du als Träger der Rente eine Private Versicherungsgesellschaft und bei Art der Rente "Riester-Rente " auswählst und dann nach Formular ausfüllst.

    Wenn der VAst-Abruf falsche Daten gebracht hat, kannst Du sie wie unter 2. beschrieben, korrigieren.

  • Zitat

    Wenn der VAst-Abruf falsche Daten gebracht hat, kannst Du sie wie unter 2. beschrieben, korrigieren.


    Das wird aber nichts helfen, das Finanzamt verarbeitet die Daten so, wie sie der Anbieter übermittelt hat. Wenn der Anbieter wirklich mit

    falschen Leistungsnummern übermittelt hat, muss man die Berichtigung dort veranlassen.

  • Das wird aber nichts helfen, das Finanzamt verarbeitet die Daten so, wie sie der Anbieter übermittelt hat. Wenn der Anbieter wirklich mit falschen Leistungsnummern übermittelt hat, muss man die Berichtigung dort veranlassen.

    Der Anbieter hat mir in Papierform die richtigen Daten zugesandt. Da stimmen die Leistungsnummern. Irgendwo auf dem Wege (Anbieter, FA oder ST) muss ein Softwarefehler sein. Ich werde am Montag mal beim FA anfragen.

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