1. Zur Riester-Rente Ehemann: Ich habe aus einem zum 31.03.2019 auslaufenden Vertrag in 2018 so viel zur Schuldentilgung entnommen, dass nur noch eine zum Ablauf auszahlbare Kleinbetragsrente über blieb. Der Betrag der Kleinbetragsrente wird zwar nach dem Abruf in der Rentenbezugsmitteilung des Anbieters gelistet, aber mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."
Für den zur Schuldentilgung entnommenen Betrag (Wohnförderkonto) wurde noch in 2019 die Einmal-Versteuerung beantragt, aber er erscheint weder in der Rentenbezugsmitteilung noch in der Riesterbescheinigung des Anbieters. Wobei die Riesterbescheinigung, obwohl nichts drin steht, nicht von der Übernahme ausgeschlossen ist.
Und dies, obwohl der Ehemann für das Kalenderjahr 2019 mit Stand vom am 31.12.2019 eine Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einen Altersvorsorgevertrag bekommen hat und dort steht, dass die Daten der beiliegenden Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 EStG elektronisch übermittelt und automatisch berücksichtigt werden.
2. Zur Riester-Rente Ehefrau: Für den zum 31.12.2018 auslaufenden Vertrag der Ehefrau, dessen Kleinbetragssrente zum 3.01.2019 ausgezahlt wurde existiert auch eine Rentenbezugsmitteilung des Anbieters in dem der entsprechende Betrag gelistet wird, aber auch mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."
3. Zur privaten KV und PV: Beim Ehemann existiert zwar eine Bescheinigungen für die KV mit den Jahresbeiträgen (einschl. denen der mitversicherten Ehefrau) sowie jeweils eine Bescheinigung für die Jahresbeiträge der PV für Ehemanne und Ehefrau, aber alle mit dem Hinweis "Diesen Beleg nicht übernehmen."
Die Daten der Bescheinigungen mit dem entsprechenden Hinweis wurden tatsächlich nicht übernommen.