Hallo Herr Jung,
leider ist mir ein weiterer Fehler der diesjährigen Version der Steuersparerklärung aufgefallen.
Folgende Situation:
Ehepaar mit einem Kind - getrennte Veranlagung:
Bei der Günstigerprüfung für Kindergeld/Kinderfreibetrag wird bei jedem Ehepartner nicht die Hälfte des Kindergeldes des Jahres 2019 angerechnet (1194,- €) sondern nur 1164,- €. Wird Zusammenveranlagung gewählt, dann wird der korrekte Kindergeldbetrag verwendet (2388,- €). Die Folge ist, dass bei getrennter Veranlagung mit Kinderfreibetrag eine zu geringe Steuerschuld berechnet wird.
In diesem Fall schlägt der Prüfer u.U. auch dann eine getrennte Veranlagung vor, wenn die Zusammenveranlagung günstiger ist.
Solch ein Fehler sollte bei einer ordentlich getesteten Steuersoftware nicht passieren!
Viele Grüße
Rautka