Hallo zusammen,
wir haben in 2016 eine ETW für rd. 200,- t€ gekauft und haben hierfür zwei Darlehen aufgenommen.
1.) Darlehen direkt auf die (vermietete) Wohnung (120 t€)
2.) Darlehen auf unsere selbst bewohnte Immobilie (80 t€)
Dies haben wir deshalb gemacht, weil wir damit sehr günstige Darlehenszinsen (von knapp unter 1%) erhalten haben.
Nun haben wir die "Kontoauszüge" erhalten und im Kopf steht jeweils das Beleihungsobjekt.
Konkret würde mich interessieren, ob wir die Darlehenszinsen für den zweiten Vertrag absetzen können. Das Geld wurde definitiv für die Finanzierung der Wohnung verwendet.
Habt ihr eine Idee?
Viele Grüße
Thomas