In 2013 festgestellter Verlustvortrag wurde in 2014 nicht berücksichtigt

  • Hallo liebe Community,

    Habe erst für 2013 meine allererste Steuererklärung gemacht, verzeiht mir also bitte, falls die folgende Frage eine "dumme" Frage ist... aber selbst durch das Suchen hier im Forum und über Google habe ich leider keine zufriedenstellende Antwort finden können:

    Ich war bis Mitte 2014 Student und da es sich um ein Zweitstudium handelte hatte ich auch am Jahresende 2013 negative Einkünfte und somit auch rund 8000 EUR vorweggenommene, vortragbare Werbungskosten. Diese wurden wir zum 31.12.2013 auch problemlos vom Finanzamt in einer gesonderten Feststellung mitgeteilt.

    Jetzt bei der Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr 2016 habe ich aus "Nostalgie" auch ältere Steuererklärungen durchgeblättert und festgestellt, dass diese 8000 EUR Verlust in meiner Steuererklärung für das Steuerjahr 2014 (Abgabe im Mai 2015) nicht berücksichtigt wurde... und wenn ich das richtig gerechnet habe, gab es dadurch eine merkbar geringere Steuererstattung.

    Besteht die Möglichkeit die 8000 EUR Verlust noch nachträglich zu berücksichtigen zu lassen? Ich dachte immer, dass bei vorhandenen Verlustvorträgen, das Finanzamt diese immer selbstständig/automatisch/unaufgefordert berücksichtigt. Leider scheint das hier nicht der Fall gewesen zu sein.

    Wie müsste ich am besten vorgehen? Gibt es hierzu Vorlagen oder gute Begründungen (z.B. §129 AO)?

    Vielen lieben dank schon einmal im Voraus für alle Tipps und Empfehlungen!

  • Hallo,

    es stimmt beides.

    Da in 2014 keine erneute Feststellung stattfand, bin ich damals davon ausgegangen, dass das Finanzamt die noch übrig gebliebenen Verluste komplett berücksichtigt hat (d.h. ich nahm an, dadurch dass es keine Verluste mehr gab, wurde auch keine neue Feststellung gemacht).

    Erst jetzt habe ich festgestellt, dass keine Berücksichtigung stattfand... weshalb es mich jetzt erst stutzig macht, dass es keine neue Feststellung gab.

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