Hallo Zusammen,
Frage zu folgender Situation:
Ich habe Kosten für die Erstellung einer Website in Höhe von 1.000 €. Wie schreibe ich diese korrekt ab? Über 3 Jahre?
Wenn ja, kann ich 2016 auch "nur " eine Teilzahlung an den Dienstleister in Höhe von 333,33 zahlen und diese dann in die EÜR als Betriebsausgabe nehmen? Die zweite Teilzahlung in Höhe von 666,66 würde ich dann 2017 leisten.
Ich bin freiberuflich als Kleinunternehmerin tätig.
Ist dies so korrekt oder kann mir jemand Info geben wie es korrekt ist.
Ich freue mich über Rückmeldungen und sende
viele Grüße
Anca
Frage zu folgender Situation:
Ich habe Kosten für die Erstellung einer Website in Höhe von 1.000 €. Wie schreibe ich diese korrekt ab? Über 3 Jahre?
Wenn ja, kann ich 2016 auch "nur " eine Teilzahlung an den Dienstleister in Höhe von 333,33 zahlen und diese dann in die EÜR als Betriebsausgabe nehmen? Die zweite Teilzahlung in Höhe von 666,66 würde ich dann 2017 leisten.
Ich bin freiberuflich als Kleinunternehmerin tätig.
Ist dies so korrekt oder kann mir jemand Info geben wie es korrekt ist.
Ich freue mich über Rückmeldungen und sende
viele Grüße
Anca