Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Weg Zuhause - erste Tätigkeitsstätte.
In meiner Einkommenssteuererklärung ist folgendes abgebildet:
Entfernungspauschale 567 €
mind. Fahrtkosten mit öPNV 628 €
zu berücksichtigen sind 628 €
abzügl. Fahrtkostenersatz 266 €
insgesamt 362 €
Ist dies so korrekt für euch? Oder kann ich die 567 € Pauschale geltend machen, da dies gemäß Günstigerprüfung für mich vorteilhafter ist als die tatsächlich angefallenen Kosten für öPNV - Arbeitgeberzuschuss.
Herzlichen Dank!
ich habe eine Frage zum Thema Weg Zuhause - erste Tätigkeitsstätte.
In meiner Einkommenssteuererklärung ist folgendes abgebildet:
Entfernungspauschale 567 €
mind. Fahrtkosten mit öPNV 628 €
zu berücksichtigen sind 628 €
abzügl. Fahrtkostenersatz 266 €
insgesamt 362 €
Ist dies so korrekt für euch? Oder kann ich die 567 € Pauschale geltend machen, da dies gemäß Günstigerprüfung für mich vorteilhafter ist als die tatsächlich angefallenen Kosten für öPNV - Arbeitgeberzuschuss.
Herzlichen Dank!
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