Hi,
ich will aus meinem Masterstudium Werbungskosten geltend machen und werde daher die Steuererklärung für die letzten Jahre nachrreichen. Da für die Entfernungspauschale ja der Wohnort entscheidend ist, wollte ich wissen, ob ich auf Seite 1 des Hauptvordrucks unter "allgemeine Angaben" meine derzeitige Adresse oder die jeweilige Adresse des Steuerjahres anzugeben habe. Wenn Letzteres der Fall ist, welche Anschrift gäbe ich an, wenn ich in dem Jahr meinen Wohnort gewechselt habe? Wie sieht das bei Zeile 5 dann aus: "Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt"?
ich will aus meinem Masterstudium Werbungskosten geltend machen und werde daher die Steuererklärung für die letzten Jahre nachrreichen. Da für die Entfernungspauschale ja der Wohnort entscheidend ist, wollte ich wissen, ob ich auf Seite 1 des Hauptvordrucks unter "allgemeine Angaben" meine derzeitige Adresse oder die jeweilige Adresse des Steuerjahres anzugeben habe. Wenn Letzteres der Fall ist, welche Anschrift gäbe ich an, wenn ich in dem Jahr meinen Wohnort gewechselt habe? Wie sieht das bei Zeile 5 dann aus: "Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt"?
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