Hallo Zusammen,
ich hätte da gerne mal ein Problem. Wobei, da habe ich ja schon und suche nach einer Lösung. Ist es richtig, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sobald man neben BaföG weitere Einkünfte hatte? Ist es dabei egal, wie hoch diese sind? Gibt es da Untergrenzen oder reicht es aus, wenn man zum BaföG auch Kindergeld für sich selbst bezogen oder 3,50 € Zinsen bzw. eine kleine geringfügige oder kurzzeitige Beschäfttigung ausgeübt hatte?
Hintergrund ist, dass über die "Abgabepflichtigkeit" in diesem Jahr noch Steuererklärungen für 2010 und 2011 eingereicht werden sollen.
Herzlichen Dank für eure Hilfe
Michi
ich hätte da gerne mal ein Problem. Wobei, da habe ich ja schon und suche nach einer Lösung. Ist es richtig, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sobald man neben BaföG weitere Einkünfte hatte? Ist es dabei egal, wie hoch diese sind? Gibt es da Untergrenzen oder reicht es aus, wenn man zum BaföG auch Kindergeld für sich selbst bezogen oder 3,50 € Zinsen bzw. eine kleine geringfügige oder kurzzeitige Beschäfttigung ausgeübt hatte?
Hintergrund ist, dass über die "Abgabepflichtigkeit" in diesem Jahr noch Steuererklärungen für 2010 und 2011 eingereicht werden sollen.
Herzlichen Dank für eure Hilfe
Michi
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