Email-Rechnung aufbewahren

  • Hallo,

    eine Frage zu Rechnungen per Email:

    Wenn ich als Unternehmer eine Rechnung per Email versende und folgenden Stil verwende:
    "sehr geehrte Damen und Herren,
    im Anhang erhalten Sie meine Rechnung als pdf.

    Mfg,
    frontloop"

    Muss ich dann für eine ordentliche Buchführung/Steuerprüfung die Email an sich 10 Jahre lang aufbewahren, oder reicht es die Rechnung als pdf- und als Ausdruck aufzubewahren?

    Und was ist, wenn ich so eine Rechnung bekomme?
    Also:
    "sehr geehrter frontloop,
    im Anhang erhalten Sie meine Rechnung als pdf.

    Mfg,
    Absender"

  • @ apfelinerin

    Bitte künftig keine Glaubensbekenntnis abgeben, sondern echtes WISSEN beisteuern.

    Wer hier fragt, möchte sich auf die Antworten der Forumsteilnehmer verlassen können und keine Nebelkerzen sehen.

    Staufer

  • "Erhält man eine Rechnung als Anhang einer E-Mail, so ist diese ebenfalls zu archivieren." So in der SteuerSparErklärung unter "Aufbewahrungsfristen" im Steuerkompass nachzulesen.

    Edit: Ich habe die Akademische inzwischen gebeten, diese Aussage zu überprüfen.

    Staufer

  • 1. Anders als was?
    2. Das ist klar
    3. was ist SIE? Die Rechnung?
    4. Klar
    5. Was heißt "nicht veränderbar"? Festplatte, DVD, ...?
    6. Also brauche ich die Email nicht aufheben. Nur das pdf ?

  • BMF-Schreiben 14. November 2014:
    Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD);IV A 4 - S 0316/13/10003; 2014/0353090131

    "...Eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem sie empfangen wurden (z. B. Rechnungen oder Kontoauszüge im PDF- oder Bildformat). Eine Umwandlung in ein anderes Format (z. B. MSG in PDF) ist dann zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden..."

    In dem BMF-Schreiben ist kein Hinweis darauf zu finden, dass auch z.B. die Mail zu speichern ist, mit der die Rechnung übermittelt wurde.

    Die Aussage im SteuerKompass der SSE, "Erhält man eine Rechnung als Anhang einer E-Mail, so ist diese ebenfalls zu archivieren", findet keinen Bezug im Schreiben des BMF und ist m.E. nicht haltbar. Ich habe die AAG darauf hingewiesen.

    Staufer

  • Die AAG hat mir jetzt unter Bezug auf das von mir am 06.09.2016, 10:32 genannte BMF-Schreiben bestätigt, dass Mails als Transportmittel einer Rechnung (PDF) nicht zu archivieren sind.

    Staufer

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