Hallo,
eine Frage zu Rechnungen per Email:
Wenn ich als Unternehmer eine Rechnung per Email versende und folgenden Stil verwende:
"sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie meine Rechnung als pdf.
Mfg,
frontloop"
Muss ich dann für eine ordentliche Buchführung/Steuerprüfung die Email an sich 10 Jahre lang aufbewahren, oder reicht es die Rechnung als pdf- und als Ausdruck aufzubewahren?
Und was ist, wenn ich so eine Rechnung bekomme?
Also:
"sehr geehrter frontloop,
im Anhang erhalten Sie meine Rechnung als pdf.
Mfg,
Absender"